Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Baulichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Aufnahme des Publicums u. s. w. von der künstlerischen Direction, aber nur unter specieller Bestätigung der Oberbehörde vorzunehmen sind, daß also die Direction, wie frei sie auch auf rein künstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der Administration doch entschieden abhängig sein müsse — wird die Auseinandersetzung des Verhältnisses zwischen Ministerium und Theaterdirection abgeschlossen sein.


Diese hier vorgeschlagene Reorganisation der großen und tonangebenden Bühnen in Deutschland müßte sich am vortheilhaftesten in Wien und Berlin erweisen, wo mehrere Theater vorhanden, welche eine Trennung der verschiedenen dramatischen Gattungen und dadurch eine um so vollkommnere Ausbildung jeder einzelnen begünstigen. Denn die Schwierigkeit: das ganze recitirende Schauspiel, vom Trauerspiel bis zur Posse, daneben heroische und komische Oper und Ballett, kurz die ganze dramatische Möglichkeit auf ein und derselben Bühne, mit ein und demselben Personal zur Vollkommenheit zu bringen, wird immer ungeheuer bleiben; selbst wenn die vorgeschlagene organische Gliederung einer Direction von Kunstverständigen die Lösung dieses Problems erleichtert.[10] In Wien aber z. B., wo Schauspiel, Oper und Posse bereits abgesonderte Theater und abgesonderte Directionen besitzen, wo noch zwei andere Bühnen vorhanden sind, mit deren Hinzuziehung sich eine noch weitere Eintheilung nach dem Muster der Pariser Theater vornehmen ließe, wonach dem Burgtheater sein bisheriges Gebiet des recitirenden Schauspiels verbliebe, dem Kärnthnerthortheater die große Oper (nach dem Muster der Academie royale), dem Josephstädter Theater die komische Oper und das Singspiel, dem Wiedner-Theater das Spektakelstück und Melodram, dem Leopoldstädter Theater die Volksposse zufiele — dort würde jede Gattung, bei der vorgeschlagenen Organisation, sich ihrer Vollendung zuführen lassen.

[10] Ausführlicheres hierüber Gesch. d. deutsch. Schauspielkunst. Bd. III. S. 413 u. f.

Freilich müßten aber alle fünf Theater Staatsanstalten werden und ihre abgesonderten Directionen dem gemeinsamen höheren Prinzipe und der Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.


Die preußische Regierung hat den wichtigsten Grundsatz der aus diesen Blättern vorgeschlagenen Theaterreform, den einer ministeriellen Oberleitung, bereits vor vierzig Jahren auf einige Zeit anerkannt,[11] Berlin hat unter Iffland schon eine musterhafte künstlerische Direction gehabt, dort würde man also nur auf schon anerkannte Zustände zurück zu fußen brauchen.

[11] Gesch. d. deutsch. Schauspielk. Bd. III. S. 422 u. f.

Die erste und unabweisbare Maßregel einer Reorganisation der Berliner Theater würde die Trennung der dramatischen Gattungen sein müssen.

Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um eine natürliche Scheidung mit dem schönsten Erfolge vornehmen zu können.