Im Schauspielhause, das zu der, leider immer geringer werdenden Zahl derjenigen gehört, deren glückliche mittlere Größe noch eine naturgemäße Menschendarstellung zuläßt, wo der Schauspieler noch nicht genöthigt ist zum Ueberbieten aller Mittel zu greifen um nur einen Eindruck hervorzubringen, im Schauspielhause bliebe das sogenannte recitirende Schauspiel, der eigentliche Kern der dramatischen Kunst: Tragödie, Drama und Comödie, in reiner Gattung abgeschlossen, wie dies im Wiener Burgtheater musterhaft und erfolgreich der Fall ist; nur ohne jene peinliche Beschränkung, welche selbst Lieder und Chöre aus dem Schauspiele verbannt. Im glanzvollen Opernhause die große Oper und die komische, so weit sich diese vom Burlesken frei hält und die musikalische Entwicklung als ihre wesentliche Aufgabe darlegt. Diesen schlösse das Ballett sich an.
Das behagliche Königsstädter Theater dagegen werde seiner ursprünglichen Bestimmung eines Volkstheaters zurückgegeben. Hier werde der Maßstab des höheren Schönheitsprinzipes und der Classicität nicht angelegt, in Ernst und Scherz mögen die grellen Effecte walten, wie der Volksgeschmack sie heischt. Dies Theater umfasse in seiner Thätigkeit das Schauerdrama, das Spektakelstück und Melodram, die niedrig-komische Oper und Posse, das komische Liederspiel, die Genrebilder, komische Pantomime und Grotesktanz u. s. w. Hier kann das Berliner Localstück —wenn ihm, was bisher nie geschehen, das Gebiet unbeeinträchtigt überlassen wird — seine mögliche Ausbildung finden.
Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten bei dem großen Publicum und vielleicht mit einem geringeren Zuschuß, als ihr jetzt durch die Krone zu Theil wird, im schönsten Flor zu erhalten.[12]
[12] Auf welche Weise das Königstädter Theater gänzlich in Besitz der Krone und so der Regierung zu bringen wäre, muß Gegenstand abgesonderter Erörterung bleiben.
Die Subvention des Königl. Theaters würde zwischen Oper und Schauspiel zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener Theater an die Hand giebt, würde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3 davon brauchen.
Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der vorbeschriebenen Organisation, und fänden ihre gemeinsame Oberdirection im Ministerium. Dieselbe hätte nicht nur Einsicht zu nehmen von den Arbeitsplänen der einzelnen Directionen — wie früher angegeben — sie hätte diese auch sämmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Thätigkeit doch nach einem übereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleich würden, durch diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise Aufführungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente aller Gattungen erfordern, möglich bleiben; wie die Vorstellungen der Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien so oft empfunden wird, wäre dadurch vermieden und die großartigste Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe freigegeben.
Natürlich dürften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht zu oft gehindert würde.
Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche Organisation gewinnen könnte, getragen durch die Empfänglichkeit und Befeuerung eines, die Sommitäten der Intelligenz und des Geschmackes repräsentirenden Publicums, ist leicht zu übersehen.
Die Vereinigung der höheren Interessen der drei Directionen in der gemeinsamen Leitung der Regierung würde auch eine gegenseitige Förderung garantiren. Der falsche Antrieb feindseliger Concurrenz — welcher vierundzwanzig Jahre lang dem Königl. Theater nachtheilig und dem Königstädter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar keinen Vortheil gebracht hat — würde dem edlen Wetteifer Platz machen: in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu machen.[13]
[13] Es braucht kaum noch erwähnt zu werden, daß auch hier alle drei Theater wetteifern würden, sich den Antheil des Hofes ungeschwächt zu erhalten und die Erfüllung eines Wunsches desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei besondern Vorstellungen in den königl. Schlössern fände verwaltungsmäßig keine wesentliche Veränderung statt, da diese bisher schon besonders in Rechnung kamen.