In welchem Geiste er es führen werde, davon ist niemals die Frage. Gute Einnahmen gelten für den Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten verstehe, und wenn dies auch in der geschmackverderblichsten Weise geschieht, so hat die Behörde ihn deshalb nicht anzufechten.

Dieser Zustand verändert sich schon durchaus, sobald die Oberaufsicht von der Landespolizei auf das Cultusministerium übergeht, dem der Geist der Institute als das Wesentliche, ihr materieller Bestand nur als dessen Grundlage gilt. Das Ministerium würde vor Allem darüber wachen müssen, daß die Directoren der Stadttheater künstlerisch befähigte und gesinnungstüchtige Männer seien und daß sie die Verpflichtung übernähmen: ein der Musterbühne des Landes analoges Verfahren einzuhalten. Dies müßte der Hauptpunkt der Pachtverträge oder Concessionsertheilungen sein. Nach Ort und Verhältnissen würde sich das Maß für die Erfüllung dieser Bedingung bestimmen lassen, wobei die Directionen der Residenztheater die sachverständige Regulirung übernehmen könnten. Das Wichtigste dabei müßte die Aufstellung eines Stammrepertoirs sein, das jeder Director — nach Maßgabe seiner Kräfte und seines Publikums — in jährlicher Wiederkehr festzuhalten hätte. Denn womit ein Theater sich beschäftigt, das bestimmt seine Beschaffenheit. Ist ein Director gezwungen, alljährlich gewisse treffliche Stücke aufzuführen, so wird er, um seines eignen Vortheils willen, sie möglichst gut zu geben suchen und an dem Umgang mit dem Trefflichen wird das Institut sich erheben.

Die Regierung müßte ferner dahin wirken, das Repräsentativsystem der Direction auch bei diesen Theatern einzuführen. Hier, wo die Einnahmen zur Lebensfrage für alle Mitglieder werden, wird die Organisation bald zu einem vollständigen Societätsverhältnisse führen, das, wenn es gehörig geregelt und beaufsichtigt wird, die trefflichste Schule für den schauspielerischen Gemeingeist abgeben und der Ausbeutung der Kunst und der Künstler durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen muß.

Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken, daß die Städte den verkehrten Grundsatz aufgäben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von steten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung reinerer Grundsätze unmöglich machen.

Zunächst müßte dies mit dem Miethzins der Fall sein, der für die Benutzung der Schauspielhäuser gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt muß unter ihren öffentlichen Gebäuden auch ein Theater besitzen, und ebensowenig als für Benutzung der Kirchen, Schulhäuser, Bibliotheken, Museen u. s. w. ein Miethzins eingezogen wird, sollte er für das Theater gefordert werden.

Es sollte ein Ehrenpunkt für unsere Städte sein —wie dies in Frankreich der Fall ist — ihre Schauspielhäuser der Kunst ohne Eigennutz zu eröffnen, dann würden sie auch höhere Ansprüche an das, was drinnen geleistet werden soll, machen können.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln Unterstützungen erhalten — wie dies in mehreren Provinzialhauptstädten Preußens der Fall ist — würde die Regierung einen dictatorischen Einfluß üben können, auf die andern würde dieser zunächst ein vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.


Entschiedener und gewaltsamer müßte dagegen der Eingriff in das Wesen der Wanderbühnen, der großen und kleinen ausfallen; hier ist einem Unfuge zu steuern, der nicht allein auf dem Gebiete der Volksbildung, sondern auch der bürgerlichen Sitte und Ordnung wahre Verwüstungen anrichtet.

Aeußerst wenige der sogenannten reisenden Gesellschaften bewähren durch dauernden Bestand ihre Achtbarkeit. Die bei Weitem größere Zahl der Comödiantenbanden, welche schaarenweis Deutschland durchschwärmen, in mittleren und kleinen Städten, Flecken und Dörfern sich einander auf die Fersen treten und die Schaulust der Einwohner — auf eine, zu deren übriger Lage, unverhältnißmäßige und meistentheils unwürdige Weise — ausbeuten, schleppen sich von einem Bankerott zum andern. Sie entstehen aus zusammengerafften Leuten, halten sich einige Monate, oft nur einige Wochen, bezeichnen ihre Wanderspur mit der liederlichsten Wirthschaft, hinterlassenen Schulden, verführter Jugend u. s. w. und zerstreuen sich dann über das Land hin, eine Schaar vagabundirender Bettler. Meistens sind es bethörte Menschen, die im äußersten Elende die unergiebigen Sommermonate durchkämpfen, um mit dem Herbste den Kreislauf ihrer verzweifelten Existenz von Neuem zu beginnen. Zu keiner regelmäßigen Thätigkeit mehr brauchbar, gerathen diese Abenteurer des lustigen Elends endlich bis zur untersten Stufe der physischen und moralischen Versunkenheit.