Und diese Zustände werden von den Landesbehörden recht eigentlich herbeigeführt und gehegt. Das Uebermaß der Concessionen, die leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden, erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und unheilbringenden Landstreichern.
Man hat zur Entschuldigung dieses laxen Regierungsverfahrens angeführt: auch der Kleinbürger und Bauer bedürfe der Erregung seiner Phantasie, die ihn der drückenden Alltäglichkeit enthöbe und dadurch erfrische, das Schauspiel sei dazu das geeigneteste und unschuldigste Mittel, wer ihm also dies verschaffe, dürfe in seiner Gewerbthätigkeit nicht gehindert werden.
Abgesehen davon aber, daß ein Erwerb, der notorisch trügerisch ist, an welchen entschieden polizeiwidrige Folgen geknüpft sind, nicht unbedingten Schutz verdient, ist die Gleichgültigkeit gegen den geistigen Einfluß dieser bettelhaften Schauspiele auf Bürger und Bauer gewiß nicht zu rechtfertigen. Es darf dem Staate nicht gleichgültig sein, wenn dem Volke das menschliche Leben in Zerrbildern und in unsinniger Verkehrtheit dargestellt wird. Gerade den unteren Schichten des Volkes, auf welche der sinnliche Eindruck ungemäßigt durch Ueberlegung und Urtheil wirkt, muß im Schauspiele ein möglichst reiner und lehrreicher Spiegel des Lebens geboten werden.
Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung gekommen: das Volk habe ein Recht, vom Staate Bildung zu verlangen. Soll sie ihm nun lediglich auf dem Wege des Buchstabens und des Erlernens angeboten, soll sie ihm nicht auch durch lebendige Kunsteindrücke in's Gemüth geprägt werden? Und wenn dies nicht überall in rechter Weise geschehen kann, hat der Staat nicht die Verpflichtung: das Volk wenigstens vor falschen Eindrücken zu bewahren?
Zudem wäre es eine sträfliche Inconsequenz, wenn die Regierung länger zugeben wollte, daß in den Provinzen und auf dem Lande gerade das Gegentheil von dem geschieht, was sie mit so bedeutenden Geldopfern in den Hauptstädten zu bewirken sucht.
Darum muß also die Generaldirection des Cultusministeriums ihre Hand über das ganze Land hinstrecken, der Polizei die Beurtheilung und Entscheidung der Bühnenangelegenheiten abnehmen, sie höchstens zur Vollstreckerin ihrer Beschlüsse machen.
Alle Comödiantentruppen, welche die Würde der Menschendarstellung geradehin verletzen, müssen ohne Weiteres abgeschafft werden. Alle Concessionen sind nach ihrem Ablauf einzuziehen, nur dem Cultusministeriums stehe es zu: sie nach einem neuen Modus zu erneuern.
Nun grenze man bestimmte Wanderbezirke ab, welche vielleicht eine Provinzialhauptstadt und einige nahe gelegene, oder eine genügende Anzahl von mittleren und kleinen Städten umfassen, und übergebe ein jedes dieser Gebiete einem erprobten Director, daß er nach Uebereinkunft mit den betreffenden Städten sie nach einer jährlichen Reihefolge mit seiner Truppe besuche.
Man richte diese Bezirke nicht zu eng, nicht nach einer knappen, sondern nach einer reichlichen Veranschlagung des Theaterpublikums ein, damit diese Gesellschaften anständig bestehen, damit das kostspielige Reisen und an verschiedenen Orten Wohnen in unanstößiger Weise geschehen könne. Man schütze diese Truppen gegen jede Concurrenz — welche jederzeit die Theater nur gegenseitig verschlechtert, niemals verbessert hat — man organisire sie nach dem Muster der Residenztheater, mit angemessenem Stammrepertoir[17] und grundsätzlichen Verpflichtungen, mit Repräsentativverfassung, die ganz natürlich auch hier zu Societätsverhältnissen, mit selbstgewählten Führern, ausschlagen wird, dann werden diese ambulanten Theater so in Flor kommen, daß manche Stadt, die jetzt einen Ehrgeiz darein setzt, ein stabiles Theater kümmerlich zu erhalten, es vorziehen wird, in solch einen Wanderbezirk zu treten und lieber vier oder sechs Monate gutes Theater, als das ganze Jahr über schlechtes zu haben. Denn diese reisenden Gesellschaften werden den großen Vortheil genießen, nur einen kleinen Kreis von Vorstellungen zu brauchen, um das Publikum jeder Stadt eine Zeit lang in regem Antheil zu erhalten. Diese Vorstellungen können daher sehr sorgfältig studirt sein und in jeder Stadt neu gespielt, vor immer neuen Zuschauern, immer vollkommener werden. Die Truppen werden auch, wenn bei ihrer Abwesenheit kein anderes Schauspiel stattfinden darf, das Publikum immer wieder voll frischer Theaterlust und begierigem Antheil finden.
[17] Wie man den besseren dieser Truppen gewisse Vorstellungen zu gebieten hätte, so müßte man den untergeordneten andere verbieten, damit sie nicht, was über ihre Kräfte geht, herabwürdigen.