Man schelte diese durchgreifende und beschränkende Einrichtung — welche allerdings so viele Interessen berührt, daß sie, sowie die gesammte Theaterorganisation, durch ein eignes Gesetz von den Landesvertretern adoptirt werden müßte — nicht eine Beeinträchtigung der Freiheit des Theaterpublikums und der Erwerbthätigkeit. Man darf das Theater nicht länger als eine bloße Vergnügungs- und Industrieanstalt betrachten. Soll es aber eine höhere Culturbedeutung gewinnen, so müssen die Grenzen seiner Wirksamkeit, ebenso wie die der Kirche und Schule, vom Staate festgestellt werden.

Die Zahl der reisenden Gesellschaften wird über die Hälfte vermindert werden, das ist ein Glück für die bürgerliche Gesellschaft und für die Kunst, denn um so eher wird der Schauspielerstand nur aus wirklich Berufenen bestehen. Den Bewohnern der Dörfer und kleinen Städte wird es besser sein, wenn sie nicht mehr von Wandertruppen heimgesucht werden, dagegen ein wohlgeordnetes Theater in den Städten finden, sobald sie diese zu Jahrmärkten oder festlichen Zeiten besuchen. Die Mittelstädte werden nur eine bestimmte Theatersaison haben, aber sie wird ihnen auch etwas bieten, das des Antheils werth ist.

Man braucht nicht zu besorgen, daß die Bezirksgesellschaften, auf die Ausschließlichkeit des Privilegiums pochend, sich vernachlässigen und das Theaterbedürfniß ihres Publikums mit Bequemlichkeit ausbeuten werden; dagegen bürgt die allgemeine Betheiligung der Mitglieder an Ehre und Vortheil der Gesellschaft und die Abhängigkeit von der Landesregierung, die, auf eine begründete Beschwerde des Bezirks, der Gesellschaft das Privilegium nehmen, oder sie in einen andern Bezirk versetzen kann.

Diese letzte Maßregel eines Wechsels der Gesellschaften könnte übrigens auch unter anderen Umständen anwendbar sein.


Der Vortheil, der hierin aus der Centralisation der Oberleitung sämmtlicher Landesbühnen entspringt, wird sich noch in einer Menge von anderen Dingen darthun. In großen Staaten wird die Ausübung des Ministerialeinflusses allerdings einer weitläuftigeren Gliederung bedürfen, in den kleineren dagegen in ungemein abgerundetem Zusammenhange wirken.

So werden z. B. die allgemeinen und einzelnen Einrichtungen, Bearbeitungen von Stücken, Uebersetzungen, zur dramatischen Handlung gehörige Musiken, verbesserte Operntexte, Scenirungen u. s. w., wenn sie sich in der Residenz als zweckmäßig erwiesen haben, sich ohne erhebliche Kosten den übrigen Landesbühnen mittheilen lassen; mithin werden die besten Talente, welche die Mustertheater versammeln, für die Hebung des gesammten Theaterwesens im ganzen Lande arbeiten. Junge Leute, die sich bei den untergeordneten Theatern auszeichnen, werden in der Unparteilichkeit der, allen Theatern gemeinsamen Oberbehörde den Weg zu den besseren Bühnen unversperrter finden, während, bei dem verbesserten Zustande der Provinztheater, man künftig ohne Sorge vor Verbildung, junge Leute, Eleven der Theaterschule, auf Lehr-und Uebungsjahre dorthin geben kann.

So manches Mitglied der ersten Theater, das unter den jetzigen Verhältnissen bei voller, kräftiger Gesundheit pensionirt wird, — weil es etwa die Stimme verloren hat, oder dem jugendlichen Fache entwachsen, für ein älteres gerade kein Talent zeigt — würde als Director eines Provinzial-Theaterbezirkes dem Staate noch gute Dienste leisten können. Oder der Halbinvalide eignete sich für eine Professur an der Theaterschule; eine Wirksamkeit, welche einem abgetretenen Director auch wohl anstehen würde. Oder wenn der für die Bühne Untauglichgewordene von untergeordneten Fähigkeiten ist, könnte er sich auf irgend einem Beamtenposten der Bühne noch nützlich machen. Immer vermöchte so die Ministerialdirection, durch ihre umfangreiche Verfügung, dem Staate die ungebührlich langen Pensionsleistungen und den alternden Künstlern die Schmach eines bezahlten Müßigganges zu ersparen, in einem Alter, wo sie noch arbeiten können.[18]

[18] Uebereinstimmende und angemessene Anstalten zur Pensionirung der Schauspieler zu treffen, würde erst möglich sein, wenn die Reorganisation des ganzen Theaterwesens festen Fuß gefaßt hätte. Auch diese, so überaus wichtige Angelegenheit müßte nach einem umfassenden Plane geordnet werden, auf alle Bühnen des Landes, nach den erweiterten Grundsätzen des preußischen Staatspensionsfonds sich erstrecken, vielleicht, nach Eckhof's altem Entwurfe, ganz Deutschland umfassen. Für's Erste wird man an den bestehenden Einrichtungen festhalten müssen, mit denjenigen Modificationen, welche an den Residenztheatern die Verwandlung der Theatermitglieder aus Hofdienern in Staatsdiener nothwendig macht.]

Genügen werden die hier angegebenen Momente, um den Blick auf den außerordentlichen Gewinn zu lenken, den das Theater in seinen Mitteln, durch deren gesammelte Verwendung machen wird. Genügen wird die ganze bisherige Darstellung, um den unermeßlichen Gewinn darzuthun, den der Geist und die Würde der deutschen Bühne von der vorgeschlagenen Reform ziehen und dem Volke mittheilen muß.