Die Frage: wie der künstlerische Vorstand gefunden, wie die bis jetzt unerkannten Directionstalente unter den Schauspielern hervorgezogen werden sollen? muß sich wiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst beantworten.

Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkommene Vergesellschaftung Aller, mit Erhaltung der Eigenheit des Einzelnen. Sie fordert gänzliche Hingebung an den Gesammtvortheil der Totalwirkungen, fordert Selbstverläugnung in einer Thätigkeit, welche Ehrgeiz und Eitelkeit am gewaltigsten aufregt, fordert, daß der Einzelne die Befriedigung seines eignen Vortheils in der Befriedigung des allgemeinen finde, die Schauspielkunst fordert also republikanische Tugend in höchster Potenz.

Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das Theater folgerichtig auch republikanischer Einrichtungen. Diese Erkenntniß datirt nicht etwa aus den politischen Bewegungen unserer Tage, schon die absolutesten Herrscher haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig XIV. gab dem théâtre français die erste Verfassung, die Napoleon späterhin ausbildete. Joseph II. führte eine ähnliche am Wiener Nationaltheater ein. Dalberg in Mannheim, Schröder in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundsätze auf. Es ist also nichts Neues, wenn das Theater eine künstlerische Selbstregierung durch Vertretung, und aus freiem Vertrauen gewählte Vorstände erhält, es ist eine Nothwendigkeit, die sich aus tausend Hemmungen und Mißhelligkeiten in der Theaterpraxis ergiebt. Denn es sind nicht blos mechanische Verrichtungen, welche von dem Personal — selbst dem untergeordneten — gefordert werden, der gute Wille, der lebendige Antheil an der gemeinsamen Sache, die eifrige Betheiligung müssen überall das Beste thun. Dies Alles aber ist nicht zu erlangen, wenn nicht jeder Einzelne fühlt, daß er wirklichen Theil hat an dem organischen Leben des Institutes, dem er angehört, wenn die Führer nicht Männer des allgemeinen Vertrauens sind.

Darum muß die Gliederung der verschiedenen Körperschaften im Personale festgestellt und der Grundsatz der Wahl von Vertretern und Führern, von unten auf geltend gemacht werden; die Direction wird dadurch erleichtert und vereinfacht.

Die Mitglieder des Orchesters, des Chors und des Balletts wählen sich alljährlich Ausschüsse von drei bis fünf Männern etwa. Bei Chor und Ballett übernehmen diese das bereits eingeführte Geschäft der Inspicienten, handhaben Ordnung in Vorübungen, Proben und Vorstellungen u. s. w.; alle aber vertreten ihre Körperschaft der Direction gegenüber, bei Wahl von Vorständen, bei Verwaltung gemeinsamer Kassen und in Streit- und Beschwerdesachen. Zum Theil besteht diese Einrichtung bereits an einigen Bühnen, sie bedarf aber grundsätzlicher Regelung.

Diese Ausschüsse mit ihren Vorständen — Kapellmeister, Musikdirector und Conzertmeister, Chordirector und Ballettmeister — treten mit sämmtlichen darstellenden Mitgliedern, männlichen und weiblichen, zusammen[4] und wählen den Künstler, dem sie die meisten Fähigkeiten zutrauen, die Ehre und Würde des Institutes zu fördern, durch mindestens zwei Drittel Mehrheit der Stimmen, zum Director.

[4] Obwohl die darstellenden Mitglieder ebenfalls einen vertretenden Ausschuß haben müssen, von dem nachher die Rede sein wird, so betheiligen sie sich doch bei der Wahl des Directors unmittelbar, weil jeder Einzelne in unmittelbarer Beziehung zu diesem steht. Die übrigen Genossenschaften, Orchester, Chor und Ballett, stehen größtentheils nur in ihrer Gesammtheit — da sie in dieser nur wirken — in Bezug zum Director, darum wählen sie nur als Genossenschaft durch Vertretung. Auch würde ihre Stimmenüberzahl ein unrichtiges Betheiligungsverhältniß ergeben.

Dem Ministerium steht es zu, die Wahl zu bestätigen.

Man darf sich überzeugt halten, daß der rechte Mann auf diese Weise gefunden wird. Wie gering man auch den allgemeinen Bildungsstand der Theatermitglieder anschlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verstehen sie besser, als irgend sonst Jemand, und wo es sich um Ehre und Gedeihen des Theaters handelt, wird persönliche Parteilichkeit die Freiheit des Urtheils nicht mehr benachtheiligen, als dies bei anderen Wahlen geschieht.