„Das ist möglich.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! – Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu ermorden?“
Staatsanwalt:
„Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort verweigern kann.“