Nach der Psychologie dieses Spitzels zu fragen ist müßig. Sie ist zu verschieden; selbst die Bezahlten sind in keiner Weise ein Typ. Sie kommen durch Zufall zu diesem Erwerb, und einmal im Zuge, gleiten sie weiter; sie nehmen das Geld, oft von beiden Seiten, und haben meist gar nicht vor, dafür Arbeit zu leisten; es wird gelogen, gedichtet und provoziert: wahllos und ohne Hemmungen – wie es eben geglaubt, gewünscht und bestellt wird. Alles an diesen Leuten ist falsch; sie kennen nicht Freund noch Feind; nur Betrogene – und wahrscheinlich ohne darüber klar zu sein: ein zerstörender Zustand der Demoralisation. Bei dem vielleicht viele nicht wissen, wie sehr sie daran Anteil haben.
Denn es ist unrichtig, einzig dem Zusammenbruch und der dadurch bedingten Verwirrung die Schuld zu geben. Die Verantwortung liegt viel mehr bei denen, die – anstatt mit allen Mitteln gegen das verwahrloste Außenseitertum einzuschreiten – sich nicht scheuten gerade die minderwertigsten Elemente für ihren Zweck zu engagieren; sie liegt bei denen, die den Lockspitzel anstellten und ihn bezahlten.
Der vorliegende Fall wird genügend Einblick in diese Zustände geben!
DIE ANKLAGE.
Vorgeschichte.
Am 7. August 1919, vormittags 9 Uhr, wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 zu Berlin eine männliche Leiche aus dem Landwehrkanal geborgen; der Körper war bis auf Schuhe und Hut völlig bekleidet; die Beine waren in eine um die Knie verknotete graue Decke gewickelt; eine hanfene Waschleine verband beide Knie und hielt sie an den Hals gezogen, wo sie in einer Schlinge endete; die Arme waren frei. – Der Gerichtsarzt nahm Selbstmord an.
In der Tasche des Toten wurde ein Gepäckschein, auf den Anhalter Bahnhof lautend, gefunden; die Koffer wurden abgeholt: deren Durchsicht ergab Papiere, die auf den landwirtschaftlichen Inspektor Karl Blau ausgestellt waren.
Dieser Mann war der Polizei als politischer Spitzel persönlich bekannt; die Leiche wurde identifiziert. Aber gerade die Beschäftigung des Toten mußte die Möglichkeit eines Verbrechens nahelegen. Nachuntersuchung wurde angeordnet.
Gerichtschemiker Dr. Brüning führte sie aus; ihm erschien die Halsschlaufe zu weit, das Fehlen der Schuhe nicht selbstverständlich; ohne sich zu entscheiden, wollte er gewaltsamen Tod nicht ausschließen.
– Es dauerte mehrere Wochen, bis ein Resultat weiterer Nachforschungen bekannt wurde. Die Nachtzeitung (Nr. 200 der Deutschen Abendzeitung, 6. Jahrg.) brachte am 27. August 1919 folgende Meldung: