Bd. VII
Bl. 56 f.,
100 f., 102 f. 28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft,

Bd. VI
Bl. 154 29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87,

Bd. VII
Bl. 44 30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2,

Bd. VII
Bl. 90 31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Untersuchungsgefängnis.

Es wird beantragt,

das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.

gez. Hagemann.

Erörterung zur Anklageschrift.
Dokumente.

Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.

Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen.