Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten folgendes fest (5. Verhandlungstag):
Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde nicht erhoben;
Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;
Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;
Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein Monatsgehalt von 530 M.
Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.
Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „Blau war ein Lump; das steht wohl fest.“
Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt, da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.
Die Tat.
– Zeugen und Kriminalbeamte. –
Der Spitzel Schreiber.
Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):