R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“

Kr.-K. Trettin:

„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.

„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.

„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom Platze zu weichen.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische Lehre und Praxis vereidigen sollte!“

R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):

„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“