Vorsitzender:

„Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40 und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die Unterstützungsgelder?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise! Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn ist mir nichts bekannt.“

Staatsanwalt:

„Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“

– Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber auszusetzen (4. Verhandlungstag). –

Kr.-K. Trettin: