„Mir ist nichts darüber bekannt.“
R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin):
„Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“
Kr.-K. Trettin:
„Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber:
„Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2. August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und für Blau sei gesorgt.
„Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte, unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung München ein.“
– Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine Fälschung des Schreiber sei.
Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend, daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei:
„Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“