„Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen gefährdet sind?“
Kr.-K. Maslack:
„Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“
„Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“
Staatsanwalt:
„Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt, in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“
Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden.