Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte Spitzelin Schröder-Mahnke in Männerkleidern in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von ihnen Geständnisse zu erreichen?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Mir ist nichts davon bekannt.“
Staatsanwalt:
„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf meine Veranlassung!“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).
L.-G.-R. Marquardt: