Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte Spitzelin Schröder-Mahnke in Männerkleidern in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von ihnen Geständnisse zu erreichen?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Mir ist nichts davon bekannt.“

Staatsanwalt:

„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf meine Veranlassung!“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).

L.-G.-R. Marquardt: