„Eulenburger hat sich seinerzeit selbst gemeldet, er sei bereit und fähig, die Angelegenheit Blau in einigen Tagen zu klären; ebenso versprach er, die Aufhebung der Reichszentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands zu ermöglichen. Ich habe seine Erklärungen entgegengenommen und auch verfolgt. Aber ich hatte schon damals den Eindruck, daß Eulenburger nicht bei der Wahrheit bleiben kann.“
Staatsanwalt zu Eulenburger:
„Haben Sie vielleicht Angst, linksradikalen Verfolgungen ausgesetzt zu sein, wenn Sie bei Ihren in der Voruntersuchung gemachten Angaben bleiben?“
Zeuge Eulenburger:
„Nein – meine damaligen Aussagen sind Erfindungen, die mir die Nervosität der Gefangenschaft eingegeben hat.“
Vorsitzender:
„Aber Sie haben damals Ihre Aussagen beschworen; wenn Sie heute erklären, daß alles erlogen war, geben Sie ja zu, einen Meineid geleistet zu haben.“
„Ja, ich habe einen Meineid geleistet.“
Nach längerer Beratung beschließt das Gericht, die Zeugen Schmidt, Kronwetter und Eulenburger zu vereidigen. Eulenburger weigert sich, den Eid zu leisten, weil er glaubt, sich damit ein Verfahren wegen Meineids zuzuziehen. Er bleibt aber dabei, jetzt vor Gericht die Wahrheit gesagt zu haben. Auf Antrag des Staatsanwalts wird er wegen Eidesverweigerung in die gesetzlich zulässige Höchststrafe genommen.