Zeuge Leuschner:
„In der ersten Nacht, in der ich in Haft war, wurde ich plötzlich in eine andere Zelle gebracht. In dieser befand sich Samson. Ich hatte sofort heraus, daß er ein Spitzel war, und ließ mich nicht mit ihm ein. Auch sein Angebot, mir Nachrichten nach außerhalb zu befördern, lehnte ich ab. Die Aussagen, die Samson am nächsten Tage dem Kriminalkommissar machte, sind erlogen.“
Der nächste Zeuge Thiessen war Referent in der Mittenwalder Straße. Er hat von Leuschner einige dem Blau abgenommene Papiere erhalten und später vernichtet. Auch dieser Zeuge wurde durch den Spitzel Samson der Mittäterschaft bezichtigt und schwer belastet. Der Zeuge kennt den Samson daher, daß er ihm als bedürftiger Kommunist vorgestellt wurde; er hat ihn auch mit Geld unterstützt und verpflegt. Seine Aussagen ergeben nichts Neues. Samson selbst war nicht erschienen.
Der Zeuge Dahms wurde ebenfalls von Samson der Mittäterschaft bezichtigt. Er wurde daraufhin aus Dänemark, wo er sich damals aufhielt, herbeigeschafft. Er erklärte, von der ganzen Sache gar nichts zu wissen und völlig unschuldig und unberechtigt hineingezogen zu sein. Seine Angelegenheit gibt Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft derart, daß der Vorwurf erhoben wurde, die Untersuchungsbehörde könne wohl unschuldige Kommunisten aus Dänemark herbeischaffen, aber es gelänge ihr nicht, die der Mittäterschaft dringend verdächtigen Polizeispitzel Toifl, Strolz und Schreiber aus Deutschland resp. der Schweiz vor Gericht zu bringen (3. und 6. Verhandlungstag).
Die Vereidigung des Leuschner wird wegen Verdachtes der Mittäterschaft vom Gericht abgelehnt.
Bei dem Zeugen Georg Pohl haben Hoppe und Blau die Nacht vor dem Mord verbracht. Der Zeuge hat in der Voruntersuchung sehr belastende Aussagen über Hoppe und Winkler gemacht. Bei seiner Vernehmung (4. Verhandlungstag) berichtet er nochmals die Vorgänge in der Versammlung und auf der Straße. Blau habe erklärt, er werde sich rechtfertigen – und er werde nicht eher von den Genossen weggehen, bis er sich gerechtfertigt habe. Da Blau kein Quartier hatte, habe er seine Wohnung zur Verfügung gestellt.
Vorsitzender:
„Blau wurde also nicht gefangen gehalten?“
Zeuge Gg. Pohl:
„Nein. Er wollte uns nicht verlassen, ehe alles klargestellt sei.“