R.-A. Th. Liebknecht:

„Fühlten Sie sich in der Voruntersuchung zu Ihren Aussagen gepreßt oder gedrängt?“

Zeuge Pohl:

„Vielleicht durch die Aussicht freizukommen ... Aber die Hauptsache ist, ich war völlig zusammengebrochen und wußte nicht mehr, was ich sagte. Ich dachte nur daran freizukommen und sagte zu allem ‚Ja, ja‘!“

Kriminalkommissar Maslack bestätigt (5. Verhandlungstag), daß Pohl in völlig zusammengebrochenem Zustand ein Geständnis ablegte, in dem Hoppe und Fichtmann als Täter bezeichnet wurden. Er habe den Eindruck, daß Pohl damals die Wahrheit gesagt habe.

Landgerichtsrat Marquardt, der die Voruntersuchung leitete, berichtet nach dem Gedächtnis die damalige Aussage des Pohl über den Hergang der Tat und betont, daß auch er den Eindruck der Wahrheit hatte.

Zeuge Pohl:

„Ich kann diese Aussagen nicht aufrechterhalten, ich war damals völlig von Sinnen und nicht mehr Herr meiner Worte. Ich habe ausgesagt und ausgesagt und nur das eine gedacht: Freikommen!“

Der Zeuge betont dann, daß er bereits am 10. Dezember 1919 einen Brief an Kriminalkommissar Maslack schrieb und darin seine Aussagen widerrief.

Es erheben sich über diesen Zeugen noch erregte Debatten. Das Gericht beschließt, die Vereidigung des Pohl noch aufzuschieben.