Die schonungslose Aufdeckung der Gründe, aus denen die vermehrte Ehelosigkeit und Heirathsverspätung und die verminderte Kinderzahl unserer höheren Stände entspringt, mag manchem Leser peinlich gewesen sein, aber sie hat wenigstens den Vortheil, die Punkte erkennbar zu machen, an welchen die Hebel zur Wiederherstellung gesunderer socialer Zustände angesetzt werden müssen.
Zunächst kann die Gesetzgebung etwas thun, nämlich die Prämie aufheben, welche auf der Ehelosigkeit steht in Folge des Umstandes, dass der Familienvater von seinem Einkommen trotz der erhöhten Leistungen für den Staat durch die Kindererziehung und trotz des höheren Beitrags zu den indirekten Steuern und Zöllen doch noch dieselben direkten Steuern zahlen muss, wie der Junggesell, und dass nach Intestaterbrecht ledige und verheirathete Erben gleichen Erbanspruch haben. Wir betrachten zunächst den ersten Punkt.
Ob ein Einkommen eine oder fünf Personen ernährt, müsste sich doch in der Steuerquote ausdrücken, d. h. der unverheirathete Steuerzahler müsste von dem gleichen Einkommen das Fünffache an direkter Steuer entrichten, wie der Familienvater, um einen billigen Ausgleich herzustellen. Wir können nicht zu dem Athenischen Gesetze zurückkehren, nach welchem der gesunde Bürger mit zurückgelegtem vierzigsten Lebensjahr zur „Zwangstrauung“ geführt wurde (wie bis vor Kurzem bei uns die Kinder zur Zwangstaufe), aber wir können unsern Bürgern die Eheschliessung dadurch als eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht einschärfen, dass wir die Entziehung von derselben ähnlich wie diejenige von gewissen Ehrenämtern der Selbstverwaltung durch Vervielfachung der direkten Steuern ahnden. Das Geschlecht kann hierbei keinen Unterschied begründen; denn in den steuerpflichtigen Jungfern, mögen sie im Einzelnen noch so unschuldig an ihrem Sitzenbleiben sein, muss die Entartung ihres Geschlechts im Ganzen gestraft werden, da die Gesetzgebung nicht individualisiren kann. Da die unteren Stufen der Klassensteuer ohnehin schon bei uns aufgehoben sind, und weitere Stufen der Aufhebung entgegen sehen, so würden die von ihrem Arbeitsertrag lebenden Jungfern von einer solchen Massregel ebensowenig betroffen werden, wie die niederen Stände überhaupt, und auf weiblicher Seite nur die besser situirten Rentnerinnen darunter zu leiden haben, die es vertragen können.[8] Da die Entziehung von der socialen Pflicht der Familiengründung um so gemeinschädlicher und strafbarer ist, je wohlhabender die ledigen Individuen sind, so wäre es sogar nicht mehr als billig, den Coefficienten für die Vervielfachung der Steuer progressiv zu machen; denn je grösser die Wohlhabenheit, desto strafbarer ist die Entziehung von der Pflicht der Familiengründung und desto nachtheiliger wirkt die durch sparsame Proliferation verursachte Vermögensanhäufung. In den niederen Ständen, wo die Vermehrung schon eher zu schnell als zu langsam ist, hat man durch Aufhebung aller Erschwerungen und Unkosten der Eheschliessung und durch die theils schon durchgeführte, theils in Aussicht stehende Aufhebung des Schulgeldes alles gethan, um die Vermehrung noch zu befördern; in den höheren Ständen, wo die Vermehrung erschreckend hinter dem Nothwendigen zurückbleibt, scheut man bis jetzt vor der natürlichsten Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit durch die Vervielfachung der direkten Steuern der Ledigen zurück.
Wir kommen nun zu dem zweiten Punkt, nämlich zu der Unbilligkeit, welche darin liegt, dass ledige und verheirathete Kinder gleichviel erben. Die alten Jungfern, welche eine zwecklose Drohnenexistenz im Staate führen, und die Junggesellen, welche ausser ihrer direkten Berufsarbeit keine socialen Leistungen für den Staat aufzuweisen haben, verdienen nicht, von der Rente des gemeinsamen Familienvermögens den nämlichen Antheil zu verbrauchen, wie ihre verheiratheten Geschwister, welche durch ihre Kinder gezwungen sind, für ihre Person bei gleicher Einnahme viel beschränkter zu leben. Wenn auch die Vermögens-Antheile der Ledigen später auf ihre Neffen und Nichten mitübergehen, so gelangen sie doch meistens zu spät in deren Hände, um denselben noch mit ihrem vollen volkswirthschaftlichen Nutzen zu gut zu kommen, und was weit schlimmer ist, die Rente derselben ist für die Lebensdauer der Erbonkel und Erbtanten dem social activen Theil des lebenden Geschlechtes verloren gegangen und hat durch die unverhältnissmässige Erhöhung des Wohllebens, des Komforts und des Luxus der Niessnutzer als augenscheinliche Prämie ihrer Ehelosigkeit gewirkt. Umgekehrt würde mancher egoistische Junggeselle sich eher zur Verheirathung entschliessen und manches wohlhabende wählerische Mädchen vorsichtiger in der Austheilung ihrer Körbe und maassvoller in ihren Ansprüchen werden, wenn sie wüssten, dass die Hälfte der noch zu erwartenden Erbschaften ihnen verloren geht, falls sie ledig bleiben. Um diess zu erreichen, müsste das Intestaterbrecht dahin abgeändert werden, dass unter verwandtschaftlich gleich nahe stehenden Erbberechtigten die Ledigen nur den halben Erbanspruch von demjenigen der Verheiratheten haben sollen. Diejenigen Ledigen, welche beim Erbfall noch nicht das 35. Lebensjahr zurückgelegt haben, müssten beanspruchen können, dass ihnen die andere Hälfte ihres Erbtheils sichergestellt werde für den Fall, dass sie sich bis zu dem genannten Alter verheirathen, wogegen nach Ueberschreitung dieser Altersgrenze der sichergestellte Theil unter die verheiratheten Miterben zur Vertheilung gelangen würde. Wem diese Bestimmung missfiele, dem bliebe es unbenommen, testamentarisch anders zu verfügen; da aber der Erbgang thatsächlich zum grossen Theil nach Intestaterbrecht erfolgt, so würde eine Aenderung in diesem immerhin einen beträchtlichen realen Einfluss haben.
Für wichtiger als den realen Einfluss würde ich übrigens die moralische Wirkung solcher gesetzlicher Bestimmungen halten, insofern sie im Volke das Bewusstsein wecken und stärken würden, dass die social passiven und social aktiven Theile der Gesellschaft einen so verschiedenen socialen Werth für die Gesammtheit haben, dass sie nicht mit gleichem Maasse gemessen werden dürfen. Der Satz: „wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ muss wenigstens insoweit wieder zu Ehren kommen, dass die sociale Berufslosigkeit der Missachtung preisgegeben wird, wo sie verschuldet ist, dass kouponschneidende Müssiggänger und Müssiggängerinnen nicht mehr der ehrlichen Arbeit zum Hohn ein luxuriöses Wohlleben führen, sondern auf ein bescheidenes Auskommen beschränkt werden, und dass diejenigen, welche die staatsbürgerliche Ehrenpflicht der Familiengründung nicht erfüllt haben, auch nicht gleiche Rechte wie ihre leistungsfähigeren und leistungswilligeren Mitbürger zu besitzen verdienen. Der behaglich lebende Junggeselle muss aufhören, sich vergnügt in die Hände zu reiben, sich seiner Pfiffigkeit zu rühmen, und hohnlachend auf den dummen Tropf herabzusehen, der sich im Schweisse seines Angesichts für seine zahlreiche Familie plagt. Die spöttische Geringschätzung, welche schon jetzt wegen ihrer Berufslosigkeit oft unverdient genug auf der alten Jungfer lastet, muss auch auf den körperlich heiratsfähigen alten Junggesellen übertragen werden, mit doppelter Wucht, weil er nicht auf das Gewähltwerden zu warten braucht, sondern selber die Wahl frei hat; sie muss sich zum sittlichen Unwillen steigern, wenn die Entziehung von der socialen Ehrenpflicht der Familiengründung sich beim Junggesellen mit berufsloser Unthätigkeit paart, aus welcher man der alten Jungfer unter den heutigen Verhältnissen kaum einen Vorwurf machen kann.
Wenn auf diese Weise das Gefühl der Verpflichtung zur Familiengründung in der männlichen Jugend wieder geweckt und die Entziehung von dieser Ehrenpflicht wieder zu einem Gegenstande der Scham gemacht worden ist, dann werden auch die jungen Männer mit ganz anderen Augen auf ihre Zukunft blicken lernen und ihre Gegenwart mit Rücksicht auf diese Zukunft zu gestalten suchen. Jetzt, wo sie für sich leben, halten sie es so sehr für das Normale, ihre ganze Einnahme zu verbrauchen, dass ihnen das Gegentheil gar nicht in den Sinn kommt; dann, wenn sie ihre Junggesellenzeit nur als Vorstufe zu derjenigen des Familienvaters ins Auge fassen, werden sie von vornherein ihre Gewohnheiten nach Maassgabe der letzteren einzurichten haben. Von seelenmörderischen Lastern, wie dem Spiel, werden sie sich viel leichter frei halten, wenn ihnen die Perspektive des Familienlebens als Ziel vorschwebt; die Kosten für Verhältnisse zweifelhaften Charakters werden sie sich ebenfalls auf Grund des näher gerückten ehelichen Lebens lieber ersparen, womit dann wiederum der Hauptantrieb zu kostspieligem Kleiderluxus in Wegfall kommt. Je mehr sie das Bewusstsein haben, sich für künftiges Familienleben vorzubereiten, desto mehr werden sie den Familienverkehr der Kneipe vorziehen, desto mehr wird die Verführung der Kneipe zur Gewöhnung an übermässige Fleischnahrung, Trinken und Rauchen zurücktreten, desto weniger werden sie von ihrer Nachtruhe der Erholung opfern und desto besser werden sie für ihre Gesundheit und die Erhaltung ihrer Nervenkraft sorgen. Glücklicherweise beginnt das Rauchen in der gebildeten Jugend jetzt ebenso aus der Mode zu kommen, wie das Tabakkauen und Schnupfen es schon lange ist, und gegen das sinnlose Trinken erhebt sich aus studentischen Kreisen selbst ebenso eine Reaktion wie aus medicinischen Kreisen gegen den eine Zeitlang begünstigten übermässigen Fleischgenuss. Wer aber an gesundheitsgemässe gemischte Kost gewöhnt ist und weder raucht, noch trinkt, noch spielt, der hat für seine Person kaum noch ein Opfer zu bringen nöthig, wenn er zur Ehe schreitet, der wird auch vor der Ehe nicht in Versuchung gewesen sein, sein ganzes Berufseinkommen für sich zu verbrauchen, sondern wird zeitig angefangen haben zurückzulegen, sei es in Form von Ersparnissen oder von Alters- und Lebensversicherung oder sonst wie. Ein solcher Mann wird beim Uebergang zum Familienleben nur gewinnen, vorausgesetzt, dass er ein gesundes, arbeitsfähiges, arbeitswilliges und anspruchsloses Mädchen wählt.
Wenn es bei einem gesunden Zeitgeist und Standesgeist das Natürlichste ist, ein solches Mädchen in seinem Stande zu suchen, so muss dies bei einem korrumpirten Standesgeist, bei einem zur Unsitte gewordenen Leben über den Stand hinaus, ebenso bedenklich erscheinen wie unter normalen Verhältnissen das Heirathen über seinem Stande. Niemand darf sich für einen Herzenskündiger halten, am wenigsten, wenn Amor ihm die Binde um die Augen gelegt hat; deshalb wird Niemand sich zutrauen dürfen, den Charakter seiner Erkorenen so zu durchschauen, dass er sich auf Grund ihrer guten Vorsätze gegen jeden Rückfall in luxuriösere Gewohnheiten, als sie bei ihm fortsetzen kann, gesichert halten dürfte. Es bleibt also bei der Trüglichkeit der subjektiven Diagnose dem Heirathskandidaten nur das objektive Merkmal übrig, ob die bisherigen Gewohnheiten, welche seine Erwählte in der Lebenshaltung ihres Elternhauses sich angeeignet hat, nicht über das Maass von Komfort hinausgehen, welches er ihr gewähren kann. Ist dies der Fall, so muss er sich darüber klar sein, dass auch die beste und bescheidenste Frau, die sich willig in die ihr neuen, einfacheren Verhältnisse findet, doch nie aufhören wird, ihr Herabsteigen als ein ihm dargebrachtes Opfer zu empfinden, welches vorweg durch einen Ueberschuss an Liebe über die sonst zu verlangende hinaus ausgeglichen werden muss. Für den Mann ist es ein Leichtes, das Weib seiner Wahl zu sich emporzuheben, da die meisten Frauen sich mit wunderbarem Geschick höheren Ansprüchen anzupassen und in einem höheren Kreise heimisch zu machen verstehen; dagegen fällt es dem Weibe unendlich schwer, sich zu dem Manne ihrer Wahl so herabzulassen, dass er es nicht mehr als Herablassung fühlt. Die Frau vergleicht niemals die Lage, in welche sie ohne die geschlossene Ehe nach dem Tode ihrer Eltern gekommen sein würde, mit der in der Ehe ihr zu Theil gewordenen, sondern immer nur diejenige, welche sie als Mädchen thatsächlich im Elternhause durchlebt hat; denn die Frau kümmert sich nicht um abstrakte Möglichkeiten der blossen Vorstellung, sondern hält sich an die ihrem Gedächtniss anschaulich eingeprägte Erfahrung als allein reell in Betracht kommendes Vergleichsobjekt. Fällt dieser Vergleich für die Gegenwart ungünstig aus, so hilft kein Hinweis auf das, was inzwischen vermuthlich an deren Stelle getreten sein würde, denn die Möglichkeit bleibt ja unbestreitbar, dass sie vielleicht auch noch eine bessere Partie hätte machen können.
Will also der Mann sicher gehen, so muss er seine Wahl auf solche Familien seines Standes beschränken, welche der Verirrung des Zeitgeistes erfolgreich Widerstand geleistet und ihre Töchter so einfach gehalten, so anspruchslos erzogen und so zur Arbeitsamkeit gewöhnt haben, dass sie das ihnen dargebotene Loos an seiner Seite ohne Herablassung und ohne Umlernen in ihren Gewohnheiten annehmen könne. Ein Mann, dessen voraussichtliche Einnahme mit 30, 40, 50 und 60 Jahren die Höhe von 30, 40, 50 und 60 hundert Mark nicht übersteigt (wie dies durchschnittlich bei unsern meisten höheren Berufsarten thatsächlich nicht der Fall ist), kann schlechterdings nur mit einer Frau zufrieden und behaglich leben, welche fähig und willens ist, ihre eigene Köchin, Kinderwärterin und Schneiderin zu sein und sich nur für die grobe Hausarbeit eine Hülfe zu halten. Eine solche wird er aber nur in einem Hause suchen dürfen, das selber mit höchstens einem Dienstboten oder womöglich ohne solchen mit einer blossen Aufwärterin auskommt, und auch sonst in Kost, Kleidung, Wohnung, Reisen u. s. w. sich der grössten Bescheidenheit befleissigt, keinesfalls aber in einem solchen, wo die erwachsenen Töchter gewohnt sind, sich bedienen zu lassen, statt selbst den Eltern und dem Ganzen der Familie zu dienen. Findet er aber keine solche Familie in seinem Stande, oder doch keine, deren Töchter sein Herz zu gewinnen vermögen, so soll er darum sich nicht von seiner Pflicht entbunden erachten, sondern den einfachen Ausweg einschlagen, so weit von seinem Stande herabzusteigen, als die Gemüthserziehung und Charakterbildung der Töchter noch ausreichend scheint, um seinen Kindern die nothwendige mütterliche Erziehung zu sichern.
Würde das erstere allgemein unter der männlichen Jugend, so würden alle über ihren Stand hinaus lebenden Familien damit bestraft, dass ihre Töchter sitzen blieben, und nur die vernünftigen erhielten in der ausnahmsweisen Verheirathung ihrer Töchter die Prämie für den Muth und die Ausdauer ihres Schwimmens gegen den Strom. Würden an Stelle aller Töchter der über ihren Stand hinaus lebenden Familien von den jungen Männern Töchter aus geringerem Stande gewählt, so würde der korrumpirte weibliche Theil der höheren Stände von der Fortpflanzung ausgeschlossen, ohne dass darum die in dem männlichen Theil derselben Stände niedergelegten erblichen Eigenschaften dem Kulturprocess mit verloren gingen; an Stelle der Blutserneuerung des Standes durch Einrücken von ganz neuen Elementen aus den niederen Ständen träte dann eine halbseitige Blutsauffrischung durch Konnubium mit den minder entarteten Töchtern der nächstniederen Stände. Diese halbseitige Blutsauffrischung hat jedenfalls vor der gänzlichen Blutserneuerung des Standes den Vortheil, dass die durch Vererbung angehäuften Eigenschaften wenigstens des männlichen Theils für die weitere Betheiligung des Standes an der Kulturarbeit konservirt werden; aber sie macht die Forderung nicht überflüssig, dass man Mittel und Wege aufsuchen müsse, um wo möglich auch die weibliche Hälfte der höheren Stände vor einer solchen Ausschaltung zu bewahren.
Das bei weitem wirksamste Mittel würde jedenfalls das Bewusstsein von der drohenden Ausschaltung durch Verheirathung aller Männer mit Mädchen geringeren Standes sein; denn der letzte Grund für das Drängen gerade des weiblichen Geschlechts nach Luxus ist doch schliesslich nur die Hoffnung, durch solchen Schein einer Erhabenheit über das Durchschnittsniveau ihres Standes die Männer zu blenden und für sie anziehender und begehrenswerther zu werden. Sobald die Ueberzeugung im weiblichen Geschlecht allgemein würde, dass dieses Streben den umgekehrten Erfolg hat, würde dessen Nerv gelähmt sein. Der Irrthum aber, durch welchen die Mädchen bisher zu diesem verkehrten Verfahren sich haben verleiten lassen, entspringt aus der Verwechselung zwischen der Anziehungskraft, die ein Mädchen auf einen Mann zur vorübergehenden Unterhaltung ausübt, und derjenigen, welche sie auf einen solchen als Heirathskandidaten ausübt. Nur die erstere macht sich den Mädchen in jeder Gesellschaft und auf jedem Balle sinnlich wahrnehmbar, während die letztere sich in ihren Ursachen dem Verständniss der Mädchen zu sehr entzieht. Aber ein wenig Nachdenken könnte sie doch lehren, dass die am meisten umschwärmten Löwinnen der Bälle und Landpartien ebenso oft und noch öfter sitzen bleiben als die unbeachteten und unscheinbaren Wegeblümchen. Eine grosse Schuld der Bestärkung in diesem Irrthum tragen leider die Mütter, indem sie nach dem Eintritt in die Ehe nicht aufhören wollen, auf die zum Theil dem Luxus der Erscheinung zugeschriebenen gesellschaftlichen Erfolge zu verzichten, vielmehr den Verlust der jugendlichen Reize durch Steigerung der Toilette zu ersetzen suchen. Solchen Müttern geschieht dann ganz Recht, wenn sie das ihren Töchtern gegebene Beispiel mit deren Sitzenbleiben büssen müssen.