Man rühmt dem mündlichen Vortrag mit Recht nach, dass er bei gleichem sachlichen Inhalt doch anregender sei als die Lektüre, weil er mit Hülfe der Deklamation und Mimik von Person zu Person elektrische Fäden des Verständnisses spinnt. Dieser Vorzug kommt aber nur dem freien Vortrag und keineswegs der Vorlesung zu; im Gegentheil wirkt das Ablesen eines Manuscriptes meistens ungünstiger auf den Hörer als die Lektüre der gedruckten Vorlesung auf den Leser, weil derselbe sich bei letzterer von vornherein auf sich allein angewiesen weiss, bei ersterer aber in seiner berechtigten Erwartung auf die belebende und zündende Geisteswirkung von Person zu Person getäuscht wird. Würde man nun aber statistisch feststellen, welcher Procentsatz der Universitätslehrer seine eigentlichen Lehrvorträge (abgesehen von den Demonstrationen und Seminarien) frei hält und nicht abliest, so möchte die Ziffer sehr gering ausfallen.

Nimmt man noch hinzu, dass nur ein kleiner Theil unter den Vorlesenden gut zu lesen versteht, einige sogar geradezu schwer zu verstehen sind, so begreift man, dass das Hören der Vorlesungen bei den Studenten in eben dem Maasse aus der Mode gekommen ist, als geeignete Lehrbücher der verschiedenen Fächer sich dem Selbststudium durch Lektüre dargeboten haben. Der fleissige Student arbeitet lieber zu Hause ein gangbares Lehrbuch durch, das in der Regel besser ist als die Vorlesungen seines Professors, und erspart sich damit den Besuch der Kollegia. Er verbessert also auf eigne Hand den Fehler, den die Universität mit dem Ignoriren der Buchdruckerkunst begangen hat; aber er vollzieht diese Verbesserung nur dadurch, dass er das Universitätsstudium zum leeren Schein verflüchtigt und das Privatstudium an dessen Stelle setzt. Er muss nach wie vor die Kollegia, die er nicht hört, bezahlen und der Professor muss, um nicht seine Einnahmen zu gefährden, den Besuch der Wahrheit zuwider bezeugen. Der Student ist ferner genöthigt, sich die Diktathefte des nicht gehörten Professors zu verschaffen, und sie durchzuarbeiten, um im Examen bei ihm bestehen zu können, weil der Examinator ja nicht merken darf, dass der Examinand sein Wissen aus dem Lehrbuch eines Konkurrenten geschöpft hat.

So führt der Fehler im Universitätsunterricht und dessen eigenmächtige Verbesserung von Seiten der Studenten zur Unwahrheit auf beiden Seiten, zu einem in sich unsittlichen Zustand, der den Misskredit der Vorlesungen zu einer wirklichen Missachtung steigern muss. Dieser Zustand erfordert dringend Abhülfe und diese ist auf keinem anderen Wege möglich, als dadurch, dass der Universitätsunterricht seinen Grundfehler: das Ignoriren der Buchdruckerkunst, ablegt. Entweder ist das Heft, welches ein Professor vorliest, werth gedruckt zu werden, dann soll es auch als gedrucktes Lehrbuch den Studenten zugänglich sein; oder es ist nicht werth, gedruckt zu werden, dann ist es auch erst recht nicht werth, vorgelesen zu werden, und die Studenten haben dann ganz Recht, wenn sie sich gegen den Besuch solcher Vorlesungen sträuben und den direkten oder indirekten Zwang dazu als ein ihnen angethanes Unrecht empfinden. Ein direkter Zwang zu einem Kolleg besteht aber da, wo der Besuch eines Kollegs über den Gegenstand obligatorisch ist und nur ein Lehrer über den Gegenstand liest; ein indirekter Zwang besteht überall, wo ein Examinator das Kolleg über einen Prüfungsgegenstand liest. Daraus folgt, dass kein Professor ständiger Examinator in einem Fache werden darf, über das er nicht entweder ein Lehrbuch herausgegeben hat, oder das er nicht nach dem Lehrbuche eines Dritten behandelt und prüft.

Hiergegen wird man nun einwenden, dass eine solche Bestimmung erst recht dazu führen würde, die Hörsäle zu veröden, und dass mit ihr der Universitätsunterricht in der Hauptsache seine Abdankung legalisiren würde, wofern er nur zu der Konsequenz fortginge, anstatt der unwahren Atteste über den Besuch der Zwangskollegien wahrhafte Quittungen über den Ankauf der betreffenden Lehrbücher zu fordern. Insoweit als dieser Einwand richtig ist, kann man nur darauf antworten, dass insoweit allerdings der mündliche Universitätsunterricht das Recht zu existiren verloren hat, und dass es nicht gerechtfertigt werden kann, einen innerlich unhaltbar gewordenen Zustand durch ein künstliches System konventioneller Unwahrheiten als hohles Scheinbild konserviren zu wollen. Insoweit muss also jede Maassregel willkommen geheissen werden, welche den äusseren Zusammenbruch eines innerlich hohlen und unwahren Zustandes beschleunigt. Aber es ist nicht richtig, dass mit der vorgeschlagenen Maassregel der mündliche Universitätsunterricht noch weiter herunterkommen würde; im Gegentheil würde dieselbe geeignet sein, ihm einen neuen Aufschwung zu verschaffen, wofern derselbe nur die durch die veränderten Umstände gebotene Umwandlung mit sich vornimmt.

Allerdings kann der Lehrer nicht erwarten, dass man seine Vorlesungen mit anhöre, wenn er doch nur sein Lehrbuch vorliest, das man zu Hause bequemer und schneller lesen kann. Der Hauptvortheil der mündlichen Belehrung, die Möglichkeit von Frage und Antwort, bleibt ja ohnehin bei solchem rein einseitigen Vortrag unbenutzt, und doch wird erst in der lebendigen Wechselrede der Lehrer gezwungen, frei zu produciren und dadurch die eigentlichen Vorzüge des mündlichen Vortrages über die Lektüre zu entfalten. Andrerseits hat der Lehrer nicht mehr nöthig, seinen Schülern dasjenige mündlich zu sagen, was sie in dem betreffenden Abschnitt seines Lehrbuchs schon zu Hause hatten lesen können, sondern er hat nun den Vortheil, diesen Abschnitt auf Grund der vorausgesetzten Lektüre frei mit ihnen durchsprechen zu können, ähnlich wie es schon jetzt in den Privatissimis und Seminarien mit philologischen oder philosophischen Klassikern geschieht. Die Studenten könnten ihren Zweifel und ihre Unklarheit über bestimmte Punkte fragend zur Sprache bringen, und dadurch ihr Studium unendlich viel fruchtbarer machen, als es durch einsame Lektüre oder durch Besprechung unter lauter Lernenden werden kann. Die Kollegien würden sich gegen jetzt merklich füllen, weil viel mehr aus denselben zu holen wäre, und die Repetition von gedruckten Leitfaden würde wirklich zur Wiederholung eines rationell verarbeiteten Gedankenmaterials werden. Die Arbeit der Lehrer würde sich dabei verringern, da die Hälfte derjenigen Stundenzahl, welche jetzt der Vortrag erheischt, zur Besprechung ausreichen würde; die Arbeit der Studenten aber würde sich trotz des viel grösseren Gewinns nicht wesentlich vergrössern, da man in zwei ganzen Stunden zu Hause bequem so viel lesen kann, wie man in vier mal dreiviertel Stunden im Colleg hört.

Wenn die Examinatoren gezwungen würden, diese veränderte Unterrichtsart anzunehmen, so würden dadurch indirekt alle nicht examinirenden Lehrer mit gezwungen werden, dasselbe Verfahren zu beobachten, soweit dieselben die gleichen Gegenstände lehren. Denn grade der persönliche Verkehr mit den Examinatoren, welcher durch die Besprechung der Lehrbücher eröffnet ist, würde den schon jetzt bestehenden Vorsprung der Examinatoren gegen die nicht examinirenden Konkurrenten so sehr vergrössern, dass die Konkurrenz der letzteren völlig aussichtslos werden müsste, wenn sie im alten Schlendrian der „Vorlesungen“ verharren wollten. Schon jetzt ist der Vortheil der Examinatoren so gross, dass gegen diesen Vorsprung der Stellung keine Ueberlegenheit in den Leistungen aufkommen kann; wenn dieser Vorsprung durch die veränderte Unterrichtsart noch vergrössert wird, so ist das ein schwerwiegender Uebelstand, der leider mit in den Kauf genommen werden muss. Der einzig mögliche, aber auch von der Gerechtigkeit geforderte und darum unerlässliche Ausgleich ist darin zu suchen, dass die Examinatoren aufhören, für den durch ihre Stellung und nicht durch ihre Tüchtigkeit bedingten stärkeren Zuspruch zu ihren Kollegien diejenige Prämie zu erhalten, welche nur als Prämie überlegener Tüchtigkeit einen Sinn hat, nämlich die Kollegiengelder ihrer Zuhörer.

Es giebt eine Anzahl Kollegien, deren Gegenstand von hohem wissenschaftlichen Werth, aber nicht gerade Gegenstand einer Berufsprüfung ist. Solche Kollegien haben naturgemäss auch bei der grössten Tüchtigkeit des Lehrers nur wenige Zuhörer, während andre von unentbehrlichem Nutzen oder allgemeinerem Interesse auch bei geringerer Tüchtigkeit des Lehrers auf stärkeren Zuspruch rechnen dürfen. Hieraus erhellt wiederum, wie wenig die Zuhörerzahl geeignet ist, als Maassstab für die Tüchtigkeit des Lehrers oder gar für eine demselben zu gewährende Extravergütigung zu dienen. Wenn es doch einzelnen Professoren von anerkannt hervorragender Bedeutung in einem Fache von geringer praktischer Verwendbarkeit und specialisirtem Interesse gelingt, eine grössere Zahl von Hörern um sich zu versammeln, so erzielen sie die ihnen dadurch zufliessenden höheren Einnahmen wiederum nur dadurch, dass sie die Erfindung der Buchdruckerkunst ignoriren und somit jeden, der ihre Arbeiten kennen lernen will, zwingen, zu ihnen zu kommen und ihre Vorlesungen zu hören. Man wird zugeben, dass eine solche Monopolisirung der Wissenschaft ein in der Gegenwart nicht mehr zu duldender Rest mittelalterlicher Zunft- und Bann-Rechte ist, und dass die Honorarverhältnisse, welche einen Gelehrten zu solcher Zurückhaltung treiben, selbst ein unwürdiges Ueberlebsel überwundener Zeiten sind. Sobald der Bezug von Kollegiengeldern ein Ende hat, hört auch das Interesse an der Nichtveröffentlichung der Forschungsergebnisse auf, da das blosse Eitelkeitsinteresse an der Zahl der Zuhörer denn doch wohl zu tief steht, um den Fortschritt der Wissenschaft in seiner stets wachsenden Beschleunigung zu hemmen.

Für Forscher solcher Art ist überhaupt das Lehren gar keine Bedingung ihrer Wirksamkeit, sollte für sie vielmehr nur Mittel der eigenen Anregung und Erfrischung sein. Ihr Platz ist nicht sowohl im Lehrkörper einer Universität als in einer Akademie mit der Berechtigung, aber ohne die Verpflichtung zum Abhalten von Vorträgen an den Staatsuniversitäten. Man kann ein vorzüglicher Lehrer und ein sehr untergeordneter Forscher sein; man kann aber auch ein hervorragender Forscher und dabei sehr schlechter Lehrer sein. Der Staat hat ein ebenso grosses Interesse, sich Forscher, als sich Lehrer zu sichern; aber er fasst die Sache am unrechten Ende an, wenn er beides vermengt, also von jedem Lehrer als unentbehrliche Zuthat seiner Stellung den Nimbus eines bedeutenden Forschers und Förderers der Wissenschaft verlangt, und jedem Forscher eine Lehrthätigkeit als Bedingung für die Gewährung eines Staatsgehaltes zumuthet. Die Bedeutung der Akademien für die Gegenwart ruht ausschliesslich darin, dass sie den Forschern eine sorgenfreie Existenz zur Fortsetzung ihrer Forschungen mit ungetheilten Kräften gewähren; dieses Ziel haben ursprünglich die meisten Akademien sich vorgezeichnet, und es ist nicht der Fehler ihrer Gründer, wenn die mit der Mitgliedschaft verknüpften Gehälter in Folge veränderten Geldwerthes ihrem Zwecke nicht mehr genügen. Wenn die Regierungen sich entschliessen könnten, die Mitgliedschaften der Akademien durch zeitgemässe Erhöhung der Gehälter zu Forscher-Sinekuren zu erheben, so würden sie damit den höchsten Spitzen des Kulturfortschritts einen ebenso grossen Dienst erweisen als den Universitäten, welche dadurch von Lehrern entlastet würden, die nur aus Noth lehren, um nebenbei als Forscher leben zu können. Das Gehalt eines Mitglieds der Akademie müsste eben höher sein als das höchste Professorengehalt, womit aber selbstverständlich auch eine Kumulation beider Gehälter ausgeschlossen wäre.

Es ist bekannt, dass es gegenwärtig zum grossen Theil andre Kollegien sind, welche der Student besucht, als die, welche er bezahlt; er bezahlt diejenigen, welche er direkt oder indirekt gezwungen ist, zu belegen, und hat in der Regel wenig Neigung, nebenbei auch diejenigen noch zu bezahlen, welche er bloss aus Interesse an der Sache besucht. Die Folge davon ist, dass er auch die sein Interesse erweckenden Collegien nur unvollständig, weil mit bösem Gewissen, hört, ohne dass er im Stande ist, die Lücken durch Lektüre des Lehrbuchs zu ergänzen. Den nicht examinirenden Lehrern raubt dieser Missbrauch des Hospitirens noch einen grossen Theil derjenigen Kollegiengelder, welche ihnen durch den Vorsprung ihrer examinirenden Kollegen allenfalls noch hätten übrig bleiben können. Wollte man unter den Verhältnissen, wie sie sich entwickelt haben, auf strenge Ordnung halten, und jeden Studenten, der nicht belegt hat, hinausweisen, so würde die Wirkung davon in der Hauptsache nur die sein, dass die Hörsäle noch mehr veröden und die Studenten noch mehr sich dem Privatstudium durch Lektüre zuwenden.

Wenn eine statistische Erhebung darüber vorgenommen werden könnte, wie viel wirklich besuchte Vorlesungsstunden auf den Kopf der deutschen Studentenschaft in einem Semester kommen, so würde man darüber staunen, wie wenig der Nutzen der Vorlesungen in ihrer jetzigen Art im Ganzen von den Studenten anerkannt wird, und wie sehr das studentische Leben (mit Ausnahme der medicinischen Fakultät) zwischen Nichtsthun und Privatstudium schwankt. In der That konnte aber auch ein fleissiger Besuch der Collegien bei dem System der Kollegiengelder nur so lange möglich bleiben, als die Gelegenheit zum Erwerb der dort zu erlangenden Kenntnisse auf privatem Wege fehlte. Gegenwärtig ist die Forderung der Universitäten, dass der Student jedes einzelne Kolleg bezahle, nichts weiter als eine Prämie auf die Faulheit und das Privatstudium und eine gewaltsame Zurückscheuchung der Studenten von allen nicht obligatorischen Kollegien. Der Besuch der Vorlesungen würde sich sofort verdoppeln und verdreifachen, wenn von jedem Studenten ein Fixum pro Semester erhoben würde, durch dessen Bezahlung er das Recht erwirbt, jedes Kolleg zu belegen, dessen Plätze nicht schon sämmtlich an früher angemeldete Reflektanten vergeben sind. Der Andrang zu den interessanteren Vorträgen würde dadurch so wachsen, dass es nöthig werden könnte, diejenigen nummerirten Plätze, welche von ihren ursprünglichen Inhabern ohne ausreichende Entschuldigung durch drei Stunden unbenutzt gelassen werden, an nachbemerkte Bewerber weiter zu begeben.