Jede Gattung im Naturhaushalt braucht einen Regulator, der ihr Ueberwuchern verhindert; einer der wichtigsten dieser Regulatoren ist der Mensch und seine bezüglichen Pflichten im Naturhaushalt sind um so ausgedehnter und dringlicher geworden, je mehr er die übrigen Regulatoren (die Raubthiere) von der Erde verdrängt hat. Wenn er jetzt, wo er in Kulturländern für die meisten Arten grösserer pflanzenfressender und allesfressender Thiere sich zum einzigen Regulator gemacht hat, sich durch mitleidige Regungen abhalten lässt, seines Amtes zu walten, so verletzt er nicht nur seine Pflichten gegen die Menschheit sondern auch seine Pflichten gegen die gesetzmässige Ordnung des irdischen Naturhaushaltes und die Erhaltung ihres Gleichgewichts. Ueberall wo es an regulirenden Raubthieren fehlt, führt solche Sentimentalität sich sehr bald praktisch ad absurdum, wie die Frösche der Abderiten beweisen, oder die 49 Katzen, welche der gemüthvolle junge Dichter ein Jahr nach seinem Verbot der Tödtung des ersten Wurfes besass. So gelangt die Sentimentalität gegen die Thiere gar leicht dazu, sich lächerlich zu machen, nämlich überall da, wo zwar ihre absurden Konsequenzen in die Anschauung fallen, wo aber nicht ihre indirekte Schädlichkeit und principielle Unsittlichkeit zum Bewusstsein kommt (deren Ernsthaftigkeit den komischen Eindruck der ersteren verhindern würde).

Die empfindsame Weichherzigkeit ist in sittlicher Hinsicht eine höchst bedenkliche Eigenschaft[5], und man darf sich darum auch nicht wundern, wenn man diesen ihren bedenklichen Charakter auch in ihrem Einfluss auf unsre Verhältnisse zu den Thieren bestätigt findet. Ueberall wo man einem Menschen begegnet, der sich durch übermässige Zärtlichkeit und ostentative Weichherzigkeit gegen Thiere auszeichnet, ist der Verdacht gerechtfertigt, dass man es mit einem Individuum zu thun habe, welches für seinen Mitmenschen nicht viel übrig hat und welches die aus seiner mangelhaften Pflichterfüllung gegen letztere auf seinen Charakter zu ziehenden Schlussfolgerungen durch ein Uebermaass von Rücksichtnahme und Wohlthätigkeit gegen die Thiere vor sich selbst, oder auch nur vor Andern, zu entkräften sucht. Oft ist es nur das instinktive Streben nach einer Herstellung des sittlichen Gleichgewichts, was die zu wenig Gerechtigkeit in sich fühlenden Menschen dahin drängt, ein übertriebenes Gewicht auf ihr „gutes Herz“ zu legen; oft ist es geradezu die Lieblosigkeit des angeborenen Charakters, welche zum Gegengewicht gegen den unklar gefühlten Mangel, zu einer gewaltsamen Pflege des Mitleids und der Barmherzigkeit führt; nicht selten aber ist es gradezu der Menschenhass und die Missachtung des eignen Geschlechts, welche gleichsam eine gewaltsame Zusammendrängung aller verfügbaren Gefühlswärme in das Verhältniss zu den Thieren zur Folge hat. Die versauerte alte Jungfer, der verbitterte Misanthrop, der Menschenverächter auf dem Throne, der kalt-grausame Ketzerrichter, der blutdürstige Revolutionsheld, das sind die Typen, bei denen die Ueberzärtlichkeit für die Thiere ihren Gipfel zu erreichen pflegt.

Wer sein Verhältniss zu den Thieren aus dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit regelt, der wird auch dann die Inferiorität des Thieres niemals vergessen, wenn er mit einem bestimmten thierischen Individuum in ein engeres Freundschaftsverhältniss tritt; nur ein solcher wird fähig sein, dem Thiere die grösste Wohlthat angedeihen zu lassen, welche der Mensch ihm erweisen kann: die Erziehung, während das gute Herz nur zu verziehen, d. h. zu verderben versteht. Wer sich zu den Thieren nicht hingezogen fühlt und sich damit begnügt, ihnen kein Unrecht zu thun, der kann darum doch das warmherzigste und wackerste Mitglied der menschlichen Gesellschaft sein; wer aber für die Thiere eine empfindsame Ueberzärtlichkeit entwickelt, dessen Charakter möge man nicht minder mit Misstrauen begegnen wie einem, der sie zu seinem Vergnügen martert. Freilich können auch traurige Erfahrungen und unverschuldetes Unglück den Menschen zur Vereinsamung geführt haben, und einem solchen wird man es gerne gönnen, wenn sein verödetes Herz die letzte Zuflucht zu der Thierwelt nimmt; aber in der Regel liegt der gemüthlichen Vereinsamung eine Schuld zu Grunde, eine Missachtung und Nichterfüllung der Ansprüche, welche die menschliche Gesellschaft an jedes ihrer Glieder zu stellen berechtigt ist.

Die vorstehenden Bemerkungen dürften genügen zum Erweise, dass das Mitleid kein brauchbares Princip zur Feststellung der ethischen Grenzlinie des Verhaltens gegen die Thiere ist, dass vielmehr diese Grenzlinie nur durch die Gerechtigkeit gezogen werden kann, welche dem Thiere giebt, was des Thieres ist, aber auch dem Menschen giebt, was des Menschen ist, und welche die Pflichten gegen die Menschheit und den Naturhaushalt der Erde als die höheren im Vergleich mit den Pflichten gegen die Thiere anerkennt. Wir alle ohne Ausnahme sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Kampf ums Dasein der Menschheit gegen die Thierwelt mitzukämpfen, also die schädlichen und unnützen Mitbewerber um die irdischen Bedingungen des Lebens zu tödten; wir sind aber ebenso verpflichtet, bei diesem Kampfe jede unnütze Härte und Grausamkeit zu vermeiden. Das nämliche gilt für unsre Benutzung der Thiere zur Förderung der menschlichen Kulturzwecke, sowohl was die Verwendung thierischer Arbeitskraft, also auch was die Förderung der Wissenschaft und Heilkunst durch Anstellung von Experimenten anbetrifft.

Die moderne Naturwissenschaft hat ihren Rang als exakte Wissenschaft wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden, jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt, einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten Versuchsobjekt zu nehmen.

Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein, ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B. die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge, die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h. alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der Wissenschaft in Aussicht stände.

Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“ der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen, und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen, indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten oder zu Arbeiten anhalten.

Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten, liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben, über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot, die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe, durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“ benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden für die Objekte verknüpft sind.

III.
Die Gleichstellung der Geschlechter.

Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen, dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen, und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen. Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender, unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht, oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.