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Im Jahre vor Beginn des Weltkrieges hat der erzwungene Selbstmord des Prager Korps-Generalstabschefs Oberst Alfred Redl und die bald darauf bekannt gewordene Tatsache seiner Spionagetätigkeit beispielloses Aufsehen hervorgerufen, was durch die gespannte europäische Lage politisch und durch den Rang und den Wirkungskreis des Täters kriminalistisch begründet war. Gerüchte, Interpellationen, Beschuldigungen, Verdächtigungen und Kombinationen überstürzten sich bis in den Winter 1914, da sich der Aufmarsch der österreichisch-ungarischen Armee als mißglückt entschied.

Allein wie es die Tendenz dieses Befehls zu freiwilligem Hinscheiden gewesen war, den monströsen Vorfall lautlos aus der Welt zu schaffen, so hat man auch nachher, als sich dieser Plan schon längst als undurchführbar erwiesen hatte, kein Wort darüber verlautbart, für welche Großmächte der Generalstabsoberst seine Spionage betrieben, was er verraten, wohin er die militärischen Dokumente geliefert, wieviel Geld er dafür bekommen, und wer schließlich den ungeheuerlichen Auftrag gegeben hatte, daß sich ein Mensch selbst zu entleiben habe, wer dieses Harakiri überwachte, und wie sich die Wirkung dieses Vorfalles auf Hof und Wehrmacht äußerte. Ja, selbst über die Entdeckung der Tat und die Überführung des Täters wurden nur Darstellungen bekannt, die einander widersprachen oder die die Wahrheit verschleiern sollten.

Dem österreichisch-ungarischen Generalstab, d. h. vor allem dem Evidenzbureau des Generalstabs wurde von den verschiedensten Seiten der Vorwurf gemacht, daran schuld zu sein, daß ein so hochgestellter Militär jahrelang ungehindert das Gewerbe eines Spions auszuüben vermocht hatte und daß durch den Befehl, Selbstmord zu verüben, die volle Aufklärung dieser politisch, militärisch und historisch wichtigen Kriminalaffäre verhindert worden sei. Im besonderen wurde der damalige Chef des Evidenzbureaus August Urbañski von Ostromiecz in diesem Zusammenhang viel genannt. Als nun ein Jahr nach der Aufdeckung des Falles die Nachricht von der Versetzung General Urbañskis in den nichtaktiven Stand durch die Presse ging, war es begreiflich, daß man solcher Art zumindest an ein Verschulden des Evidenzbureaus glauben mußte. Feldmarschall-Leutnant Urbañski wohnt jetzt in Graz bei der Großmutter seiner Gattin, der Frau Reinighaus, deren Sohn mit der Gattin des Feldmarschalls Conrad von Hötzendorf vermählt gewesen ist. Dort habe ich dem Chef des Evidenzbureaus des Generalstabes nahegelegt, durch eine authentische Darstellung an Hand von Aufzeichnungen über den unaufgeklärt gebliebenen Fall Redl, alle Gerüchte zum Verstummen zu bringen, die das Evidenzbureau mit der Affäre in Zusammenhang brachten.

Außerdem habe ich aus Gesprächen, Akten und Äußerungen von Beamten, die damals militärisch oder polizeilich in leitenden Stellungen waren, Material gewonnen; außer den Mitteilungen Urbañskis, liegen den nachfolgenden Darstellungen u. a. Äußerungen vom jetzigen Sektionschef im tschechoslovakischen Ministerium des Innern, Dr. Novak, des jetzigen stellvertretenden Generalauditors der tschechoslovakischen Armee Dr. Vorlicek, des Generalmilitäranwaltes der österreichisch-ungarischen Armee W. Haberditz, des Obersten Emil Seeliger, des emeritierten Auditors Dr. Hans Seliger und des ehemaligen Abgeordneten Adalbert Grafen Sternberg zugrunde.

Angesichts der latenten Kriegsgefahr, in welcher Österreich-Ungarn seit der Annexion Bosniens schwebte, mußte Urbañski, der 1908 das Evidenzbureau des Generalstabes übernommen hatte, bemüht sein, die Kundschafterstelle auszubauen. Unter seinem Vorgänger General von Giesl hatte der damalige Major Alfred Redl die Leitung der Kundschafterstelle innegehabt, welcher die gesamte aktive und passive Spionage Österreich-Ungarns unterstand, d. h. die Organisation der Auskundschaftung fremder Militärverhältnisse und die Abwehr fremder Spionage im Inlande. Das Bureau war kriminalistisch modern organisiert, jeder geheime Besucher wurde im Profil und en face photographiert, ohne daß er davon wußte, denn in zwei Gemälde, die an der Wand hingen, waren Öffnungen für die Linsen photographischer Apparate eingeschnitten, die vom Nebenzimmer aus bedient wurden.

Ebenso konnten von jedem Besucher Fingerabdrücke hergestellt werden, ohne daß er es ahnte: der Offizier telephonierte und reichte mit der einen Hand dem Besucher oder der Besucherin Zigarrenschachtel oder Bonbonniere hin, die unsichtbar mit Mennige bestreut waren; auch Feuerzeug und Aschenbecher, die der Raucher zu sich heranziehen mußte, waren derart präpariert. Lehnte der Besucher sowohl Bonbons wie Zigarren ab, so ließ sich der amtierende Beamte aus dem Zimmer abberufen, – neigte der Gast zur Spionage, so nahm er gewiß den Akt zur Hand, der auf dem Tisch vorbereitet lag und mit dem Vermerk „Geheim! Für reservate Einsichtnahme!“ versehen war. Auch dieses Dokument war natürlich mit Seidenpulver bestreut.

In einem Kästchen an der Wand, das man wohl für eine Hausapotheke halten mochte, war ein Schallrohr eingebaut, das für den Stenographen im Nebenzimmer als Horchapparat dienen, aber auch den metallenen Stift in Bewegung setzen konnte, der das Gespräch wortgetreu in eine Grammophonplatte einritzte. Jedes reservate Buch oder Aktenfaszikel konnte binnen weniger Sekunden auseinandergeheftet, an die Wand projiziert, seitenweise photographiert und wieder gebunden werden, so daß es in kürzester Zeit wieder – wie unberührt – an der Stelle war, von wo es „ausgeborgt“ worden. Man hatte hier Alben und Kartotheken mit Lichtbildern, Handschriften und Maschinenschriftproben aller spionageverdächtigen Personen Europas, besonders der Spionagezentren in Brüssel, Zürich und Lausanne.

Von 1900 bis 1905 hatte der Generalstabsoffizier Alfred Redl als Sachverständiger in allen Wiener Spionageprozessen fungiert: unerbittlich keine mildernden Umstände gelten lassend, das Höchstausmaß der gesetzlichen Strafe fordernd. Im Jahre 1902 hatte er durch sein energisches Auftreten die Verurteilung des ehemaligen Offiziers Alexander von Caric zu viereinhalb Jahren schweren Kerkers, die Verurteilung des internationalen Spions Paul Barstmann und des Italieners Ing. Pietro Contin zu je vier Jahren Kerkers erwirkt. Als Redl im Jahre 1904 bei dem wegen Spionage verhafteten Ergänzungsbezirks-Kommandanten von Lemberg, Major von Wienckowsky, eine Hausdurchsuchung vornahm, verwickelte er das sechsjährige Kind des eben Festgenommenen in ein liebevolles Gespräch, und es gelang ihm auf diese Weise herauszubekommen, wo Papa seine geheimen Briefschaften zu verstecken pflegte. Bemerkenswert für die Gefühllosigkeit Redls ist ein Wiener Vorfall aus diesen Jahren: ein Mann namens Jonasch hatte einem Photographen die Zeichnung eines Festungsplans zum photographieren gegeben. Dies wurde der Polizei gemeldet, und als Jonasch die Bilder abholen wollte, verhaftete man ihn. Er hatte wegen Betruges schon neun Jahre im Kerker gesessen. Bei seiner Verhaftung gab er sofort zu, daß er die Photographien als Plan der Festung Trient im Ausland verkaufen wollte, doch sei es das gewöhnliche „Schema einer modernen Festung“, das er aus einem allgemein erhältlichen Buche über Fortifikationswesen von einem Maler hatte abzeichnen lassen. Nachdem sich diese Angabe als richtig erwies, wollte die Polizei den Mann freilassen. Aber Redl, der in allen Spionagesachen vorher befragt werden mußte, protestierte dagegen und beharrte darauf, daß Jonasch dem Strafgericht eingeliefert werde: „Ich bitte Sie, was schadet es ihm, wenn er ein paar Wochen Untersuchungshaft absitzt? Und für uns ist es immer besser, wenn wir auf eine große Zahl von Spionagefällen hinweisen können ...“ – Der Mann mußte auch wirklich fünf Monate im Grauen Hause sitzen, bevor man das Verfahren gegen ihn einstellte.

Vielleicht hatte diese Taktik Redls den Erfolg, daß die Spionageabwehr noch stärker organisiert wurde – stärker als selbst Redl ahnen mochte. Denn er war bald darauf als Oberstleutnant zur Truppendienstleistung befohlen worden, wie es für die Laufbahn der Generalstäbler vorgeschrieben war. Nach einem Jahr verlangte General von Giesl, der jetzt als Kommandant des 8. Korps der Prager Garnison vorstand, daß ihm sein ehemaliger Spionagereferent Redl wieder beigegeben werde. Bei den 15 österr.-ungar. Korpskommanden war je eine Generalstabsabteilung etabliert, deren Leiter den Titel eines „Generalstabschefs“ führte, während dem Kommandanten des gesamten österreichisch-ungarischen Generalstabskorps der Titel „Chef des k. u. k. Generalstabs“ gebührte. Nach langjähriger Dienstleistung in der Residenz wurde nun Redl als Oberst und Generalstabschef nach Prag versetzt. Man brauchte ihn hier, man bedurfte hier des Mannes mit den unterirdischen Konnexionen. Das Böhmische Staatsrecht, das gegen den Wiener Zentralismus gerichtet war, hatte hier tausende von Anhängern, der Antimilitaristenprozeß gegen die Nationalsozialisten hatte manifestiert, wie diese mächtige Partei gegen die Armee zu arbeiten entschlossen war, die Häupter der tschechischen Panslavisten verkehrten offiziell mit den russischen, serbischen und bulgarischen Regierungen, und zum Sokolkongreß, einer offenkundigen Heerschau der zukünftigen tschechischen Armee, waren die Generalstabsquartiere der slawischen Staaten als Gäste angemeldet, jeden Augenblick mußten tschechische Provinzblätter beschlagnahmt werden, weil sie Episoden von der habgierigen Bewirtschaftung und erbarmungslosen Behandlung auf dem Gute Konopischt des Erzherzogs Franz Ferdinand brachten, „Los von Wien“, hieß die offene Parole, hinter der antidynastische Gesinnung und „Hochverrat“ arbeiteten.