§ 2. Eigenschaften des Klassenstreiks.
a) Größe.
Die Ausdehnung des Klassenstreiks wird nach oben begrifflich durch die Gesamtheit der Lohnarbeiter begrenzt. Ein totaler Streik, d. h. ein Streik aller Arbeiter, aller Gewerbe, allüberall, ein Stillstehen "aller Räder" im mathematischen Sinne, wie es den ersten anarchistischen Generalstreikpropagandisten vorschweben mochte, wird heute von keiner Seite mehr als Erfordernis irgend einer Klassenstreik-Spezies betrachtet,[13] sondern es wird nur von gewissen Gesichtspunkten aus eine relative Allgemeinheit verlangt. Die untere Grenze des Klassenstreiks liegt nämlich (räumlich) bei derjenigen Arbeitergruppe, deren Streik in einer gegebenen Zeit, und (zeitlich) bei demjenigen Zeitraum, während dessen der Streik einer gegebenen Arbeitergruppe genügt, um eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Demzufolge weist die Ausdehnung des Klassenstreiks zahlreiche Variationen auf.
[13] Girardin forderte seinerzeit für seine grève universelle die Beteiligung "de toutes les professions manuelles dans tous les pays civilisés" (cit. bei Weill, "Histoire du Mouvement social en France", p. 34).
Die räumliche Ausdehnung kann in gewerblicher oder geographischer Richtung liegen.
1. Bei der gewerblichen Ausdehnung des Klassenstreiks handelt es sich vor allem um die Bedeutung der beteiligten Gewerbe; diese richtet sich einerseits rein quantitativ nach der Anzahl der zugehörigen Lohnarbeiter, andererseits qualitativ nach dem Grad ihrer sozialen Unentbehrlichkeit. Je weniger die Gesamtwirtschaft und das Gesamtleben auf die Funktion einer bestimmten Gewerbegruppe angewiesen ist, eine umso größere quantitative Ausdehnung ist zum Zustandekommen eines Klassenstreiks erforderlich; je größer aber die qualitative Bedeutung einer Gewerbegruppe, eine umso geringere Teilnehmerzahl genügt zur Herbeiführung des Klassenstreiks.[14] Die qualitative Ausdehnung läßt sich positiv umschreiben, z. B. Beteiligung derjenigen Gewerbe, die das ganze Produktionssystem und das ganze Verkehrsleben stützen,[15] die das ganze soziale Leben unterhalten: also Streik nicht nur im Transportgewerbe und den Kraftlieferungsbetrieben (Kohle, Gas, Elektrizität), sondern auch bei der Lebensmittellieferung (ausnahmsweise nur wird auch die Beteiligung der Landarbeiter gefordert)[16] und in den sogenannten öffentlichen Diensten. Sie läßt sich auch negativ bestimmen, z. B. werden unter Umständen "die wesentlichen Erfordernisse des öffentlichen Lebens, die Produktionszweige von unbedingter allgemeiner Notwendigkeit" vom Ausstand ausgenommen;[17] doch zeigt sich hierbei das Bestreben, "keine Masche im Gewebe der Solidarität unnötig" zu zerschneiden.[18] Die wenigsten gehen so weit, wie Turati, der Licht, Brot, Trinkwasser, Sanitätsdienst, Post und Telegraph, Tagespresse usw. respektiert wünscht (da "die Aufhebung dieser Institutionen ... den höheren Forderungen der Zivilisation" widerstreite, auch dem Ziel des Streiks durch Verstärkung der "reaktionären Strömungen" schade.[19] Die prinzipiellen Streikeinschränkungen richten sich im allgemeinen nach dem Zwecke des Streiks.[20] Natürlich werden regelmäßig Ausnahmen zu gunsten der Nahrungsmittelversorgung der Arbeiter selbst gemacht.
[14] Vgl. Roland-Holst, "G-str. und Sozd.", p. 6; Cohnstaedt, "Generalstreik, Massenstreik und Sozialdemokratie" p. 748.
[15] So z. B. Briand (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28); Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54; Jaurès, "Aus Theorie und Praxis", p. 98, 99; ders. in der "Petite République", 29. Aug. 01 (cit. bei Umrath, p. 18); so schon Lovett (vgl. Gammage, History of the Chartist Movement, p. 127); auch der "Weckruf" vom 28. Mai 04, Nr. 7, 2. Jahrg., im Leitart. "Der Generalstreik".
[16] So durch Herbert-Stettin (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 285); vgl. auch Marchioni, "Massenstreik und Landarbeiter".
[17] Turati, "Lehren und Folgen des Generalstreiks in Italien", p. 867.