[18] Olberg; Roland-Holst, a. a. O. p. 132.
[19] Das Weitererscheinen der Presse wünscht auch Branting, ("Die Generalstreikprobe in Schweden", p. 420ff.); Olberg ("Der italienische Generalstreik", p. 23) aber erblickt hierin eine ungerechtfertigte Ausnahme von der allgemeinen Arbeitsruhe; übrigens tritt sie für Aufrechterhaltung der Krankenpflege und der Nahrungsmittelversorgung der Hospitäler ein.
[20] Vgl. Bernstein, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?", p. 32.
Außer nach der Bedeutung der beteiligten Gewerbe kann der Umfang des Klassenstreiks auch nach ihrer Betriebsform differieren; im allgemeinen handelt es sich um die Beteiligung der Groß- und Mittelbetriebe; die des Kleinbetriebes ist selten und wird auch kaum gefordert.
2. Die geographische Ausdehnung des Klassenstreiks hängt einerseits quantitativ von der Größe des Streikgebiets ab. Hiernach unterscheidet man lokale, regionale, nationale und internationale Klassenstreiks; je kleiner das Streikgebiet, umso größer im allgemeinen die gewerbliche Ausdehnung. Ausstand möglichst aller Lohnarbeiter an einem einzelnen Platze, das ist der typische Umfang des romanisch-anarchistischen Generalstreiks, des sogenannten Solidaritäts- und Sympathiestreiks, der übrigens stets die Tendenz nach Erweiterung bis zum Weltstreik zeigt, sich auch nicht selten zum regionalen Ausstand (sogenannte "grève généralisée") verallgemeinert. — Gewöhnlich wird Ausdehnung über ein von vornherein beträchtliches Wirtschaftsgebiet gewünscht, das umso größer sein muß, je mehr auf gewerbliche Vollzähligkeit verzichtet wird. — Andererseits hängt die geographische Ausdehnung qualitativ von der sozialen Bedeutung des Streikgebietes ab; denn der Ausstand kann an allen Plätzen des Streikgebietes ausbrechen, sich unterschiedslos über Stadt und Land erstrecken, oder aber sich auf industrielle Zentren, vor allem auf die großen Städte beschränken.[21]
[21] Vgl. hierüber Prot. Parteitg. Wien 1894, Schuhmeier, p. 67, Resel, p. 70 ff.; ferner Lafargue, Enquête p. 67.
Zwei Ausnahmefälle, übrigens ohne praktische Bedeutung, bildet die räumliche Umgrenzung eines Klassenstreiks einerseits nach dem Konsumtionskreis (nur die Arbeit für die "herrschenden Klassen",[22] oder für die mobilisierte Armee [so Nieuwenhuis] soll unterbrochen werden), oder andererseits nach der Zahl der einem Armeeverband (sei es im aktiven Dienst, sei es als Reservisten) angehörigen Proletarier.
[22] "Weckruf" vom Dez. 04, Nr. 14 (cit. vom Sekretariat des Schweiz. Gewerbevereins, "Begleiterscheinungen bei Streiks", p. 11 ff.).
Die zeitliche Ausdehnung muß über die Dauer der gewöhnlichen Demonstration hinausgehen. Gleichzeitigkeit und Kontinuität sind nicht unbedingt erforderlich; der Streik kann vielmehr "intermittieren", "in Unterbrechungen und Pausen arbeiten",[23] und zwar sowohl geographisch intermittieren (wie in Rußland), als auch gewerblich intermittieren (wie in Marseille).
[23] Vgl. Göhre, "Sturmzeichen"; ferner Roland-Holst, a. a. O. p. 104 ff. und dieselbe "Der politische Massenstreik in der russischen Revolution", p. 215.