[827] So bezeichnet z. B. von Bernstein, "Der Streik als politisches Kampfmittel", Umrath, p. 20, Turati, a. a. O., Eckstein, p. 363, und anderen.
[828] Jaurès, Kolb, Tönnies "Der Massenstreik in ethischer Beleuchtung".
[829] Pfannkuch, Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28.
[830] Liebknecht, Prot. int. Kongr. Brüssel 1891.
[831] Katz, "Der politische Massenstreik", Nr. 33, p. 3. "Generalunsinn" (Liebknecht), "Absurdität" (Turati). Bezüglich des anarchistischen Generalstreiks sprachen sich auch die meisten internationalen Arbeiterkongresse in ähnlicher Weise aus (vgl. z. B. Prot. Zürich 1893, p. 53 ff.; London 1896, p. 29; Amsterdam, usw.).
[832] Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 8 ff., "Traum" (Greulich, "Wo wollen wir hin?", p. 37, 40); "Illusion" ("Korrespondent" der Buchdrucker, cit. in der Soz. Prx. XV. 15, Sp. 382, 11. Jan. 06, und "Hamburger Echo", Art "Anarcho-Sozialismus", 27. Aug. 05).
[Schlußwort:] Aufgaben der Gesellschaft.
Der Klassenstreik ist unter allen Umständen eine gefährliche Waffe. Seine Verhütung liegt daher im Interesse der Arbeiter und in dem der Gesamtheit. Dem bereits ausgebrochenen Klassenstreik mit Gewalt zu begegnen, wird das Übel kaum bessern, da ja auch schon der bloße Versuch des Massenstreiks die soziale Wohlfahrt auf's Schwerste gefährden kann. Aufgabe der Gesellschaft ist es vielmehr, den Ausbruch eines Klassenstreiks möglichst zu hindern, also den Streikentschluß zu erschweren.
Dies könnte durch Einschränkung des Streikrechts geschehen, freilich eine Durchbrechung des Koalitionsrechts, welche sich aber vielleicht doch durch die höhere "Rücksicht auf das Gemeinwohl"[833] rechtfertigen ließe. Dann aber müßten die Nachteile des Streikrechtentzuges durch Einräumung besonderer Vorteile für die solcherweise in ihrer Freiheit beschränkten Arbeiterkategorien wieder ausgeglichen werden.[834] Indeß stellen Gesetzesbestimmungen höchstens einen kleinen Hemmschuh dar, und ebenso wenig, wie etwa polizeiliche Hinderung der Klassenstreikpropaganda oder ethische Belehrungen, bieten sie einen absoluten Schutz gegen den Klassenstreik.