[56] Z. B. "Der Generalstreik" ("Weckruf", 28. Mai 04), und Kampffmeyer, a. a. O. p. 877.
Beim Pressionsstreik aber ist der beabsichtigte Druck vorwiegend materieller Natur. Durch die Wirkungen des Ausstandes soll die Gegenseite unentrinnbar zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden.[57]
[57] Vgl. Heine, "Politischer Massenstreik im gegenwärtigen Deutschland?"; vgl. auch Block, a. a. O.
Der Pressionsstreik ist in seiner zeitlichen Ausdehnung prinzipiell von der Kapitulation einer der beiden Parteien abhängig; seine Dauer läßt sich also gar nicht von vornherein bestimmen. Der Demonstrationsstreik, der nur Eindruck machen soll, ohne daß mit einer sofortigen Erzwingung von Konzessionen gerechnet würde, kann von Anfang an für eine bestimmte, meist kurze Dauer proklamiert werden.
Von der bloßen Ankündigung, der "proklamierten Bereitschaft",[58] der Androhung des Klassenstreiks wird erwartet, daß sie unter Umständen genüge, um die Gegner zur Nachgiebigkeit zu veranlassen.[59] Und zwar kommt die Drohung sowohl für Teilziele in Betracht, (besonders Schutz der Volksrechte, "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille zum Generalstreik"),[60] als auch zur Durchsetzung des Endziels; man glaubt, daß die Gegner, wenn sie die Arbeiter im Besitz einer solchen Waffe wüßten, eher einen friedlichen Ausgleich suchen würden.[61]
[58] Dr. Liebknecht, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 281.
[59] Ähnlich wie mitunter bei Lohnkämpfen "die Besorgnis vor der Waffe, welche die Arbeiter gebrauchen können", die Unternehmer zu Konzessionen veranlasse (Stieda, Art. Arbeitseinstellungen im Hdwb. der Staatsw. 2. Aufl.); — aus diesem Grund will z. B, Adler den polit. M.str. nicht abschwören (vgl. Prot. Parteitg. Wien 03, p. 131).
[60] Dies der vielfach angefochtene Satz von Hilferding ("Zur Frage des Generalstreiks").
— Beispiele solcher Klassenstreikdrohung: in Belgien soll auf diese Weise Ende der 1890er
Jahre der Versuch einer Wahlrechtsverschlechterung verhindert worden sein; in Frankreich soll die Kl.-Str.-Drohung die Zurücknahme einer Antistreikvorlage bewirkt (Briand a. a. O. p. 12 ff.), die Angst vor dem Generalstreik seinerzeit den Eintritt Millerands ins Ministerium gefördert haben (?), (vgl. Dejeante, "Congrès générale des Organisation socialistes françaises Paris 1899," p. 257 ff.), während z. B. die Generalstreikdrohungen, die Ende Juli 1906 in Zürich laut wurden, das kantonale Verbot des Streikpostenstehens, das bis Ende 1906 dauerte, nicht zu beseitigen vermochten.
[61] So Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 739, 740.
Die Androhung wird verschieden wirken, je nachdem ein Klassenstreik schon vorangegangen ist oder nicht, je nachdem eine größere oder geringere Beeinträchtigung zu erwarten steht.[62] Wie die Ausführung, so kann auch die Androhung unter Umständen das Gegenteil des gewünschten Effekts herbeiführen, indem sie z. B. den Gegner zu umso energischerem Widerstand reizt; oder indem sie von Dritten in verhängnisvoller Weise in Rechnung gezogen wird.[63]