Auch Demonstration und Insurrektion sind häufig mit Arbeitsniederlegung verknüpft und kommen dann, da sie zudem meist Ziele verfolgen, wie sie auch bei gewissen Klassenstreiks begegnen, diesen äußerst nahe.
Wenn z. B. die Versammlungs- oder Straßendemonstration durch Arbeitsruhe verstärkt wird,[126] so verwandelt sie sich bei genügender Ausdehnung und genügender Dauer in den demonstrativen Klassenstreik. Insbesondere kann dies bei der Maifeier der Fall sein. Die Maifeier war ursprünglich wohl als ein kurzer demonstrativer Weltstreik geplant.[127] Entstammt sie doch der gleichen Quelle, wie der anarchistische Generalstreik selbst;[128] möglich auch, daß der internationale Arbeiterkongreß in Paris 1889 für die internationale Kundgebung zum 1. Mai 1890 die Arbeitsruhe im Sinne hatte; doch enthielt er sich jeder Vorschrift über die Form der Kundgebung;[129] auch auf den folgenden nationalen und internationalen Kongressen wurde die Arbeitsruhe nur als "würdigste" und "wirksamste", daher erstrebenswerteste Form der Maifeier, keineswegs als deren Bedingung hingestellt.[130] Da zudem, neben Tendenzen zur Abschaffung der Maifeier[131] auch Bestrebungen aufgetaucht sind, aus praktischen Gründen von der Arbeitsruhe überhaupt ganz abzusehen,[132] so läßt sich die Maifeier höchstens als "tentative de grève générale",[133] nur ganz ausnahmsweise als wirklicher Klassenstreik ansehen.
[126] Durch die Arbeitsruhe soll die Wirkung der Demonstration in Bezug auf Eindrücklichkeit und Propagandakraft vertieft werden (vgl. Eckstein, p. 361; "'Der politische Streik' und der Staatsanwalt", a. a. O.; Bericht der Delegation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands ... p. 51; A. Rudolph, "Zur Maifeier"; Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 33, 34; ders. "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 415, 416; Block, p. 563; Cohnstaedt, a. a. O.; Bömelburg (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 233); Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193; Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 62.
[127] Die Maifeier ist eine Demonstration "für die gesetzliche Einführung des achtstündigen Arbeitstags, für die Klassenforderungen des Proletariats und für den Weltfrieden" zwecks Aufrüttelung der "öffentlichen Gewalten" (vgl. die Protokolle der int. Kongr. von Amsterdam 04, p. 53 ff.; Paris 1889, p. 123; Brüssel 1891; Zürich 1893, p. 35; London 96, p. 29; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 141).
[128] Im Dez. 1888 beschloß der Kongreß der Federation of Labour in St. Louis, am 1. Mai 1890 eine Kundgebung für die Arbeiterforderungen zu veranstalten (vgl. z. B. Flugschrift zum 1. Mai 1895 [Buchdruckerei des Schweizerischen Grütlivereins]).
[129] Prot. Int. Kongr. Paris 1889, p. 123.
[130] Kampffmeyer, "Zur Maifeierfrage"; Protokolle der int. Kongresse Brüssel 91; Zürich 93, p. 35; London 96, p. 29; Amsterdam 04, p. 53 ff.
[131] So z. B. auf der 9. Generalvers. des Zentralverbandes der Schiffszimmerer Deutschlands im Mai 05; doch wurde der diesbezügl. Antrag abgelehnt (vgl. Vorwärts, 25. 5. 05).
[132] Vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05; man wollte die Feier auf den Abend (Resolution Schmidt auf dem Gewerkschaftskongr. Köln), oder auf den ersten Sonntag im Mai verlegen (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln; Rdsch. Soz. Mh., Juni 05, über den Kongr. der belg. Arbeiterpartei Ostern 05; Prot. int. Kongr. Brüssel 1891), wie dies tatsächlich in einigen Ländern geschehen ist (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 53 ff.).
[133] Briand, "La grève générale et la révolution", p. 14.