Bauer, Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt, parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April auf Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitglied der Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier unmündige Kinder.
Am 1. Mai wurden Peter Huhn und Georg Kistler in Großhesselohe und der Feinmechaniker Höpfl in Grünwald ohne Urteil erschossen; Verfahren wurde eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln.
Jakob Münch, Forstenrieder Str. 71, wurde am 1. Mai erschossen. Er wollte seine im Februar gefaßten Waffen abliefern und wurde dabei verhaftet.
Benno Huber, Metzger, Großkarolinenfeld, war bei der Roten Armee in Rosenheim gewesen und wurde am 2. Mai im Bett erschossen. Hinterläßt eine Frau mit zwei Kindern.
Der Schuhmacher Emeran Rötzer und der Arbeiter Kohlmann wurden am 2. Mai auf Grund von Denunziationen durch württembergische Truppen in ihren Wohnungen, Dreimühlenstr. 14, verhaftet und sofort ohne Urteil im Schlacht- und Viehhof erschossen. Sie hatten 3 Gewehre, die in ihrem Privatbesitz waren, darunter 2 Jagdgewehre, am selben Vormittag abgeliefert. Eine Untersuchung fand nicht statt. Sie wurden beschuldigt, einen Regierungssoldaten umgebracht zu haben. In Wirklichkeit hatten sie einen auf der Straße aufgelesenen verwundeten Rotgardisten beherbergt. Dieser wurde im Bett mit Gewehrkolben geschlagen, dann erschossen. Rötzer hinterläßt drei Kinder.
Faust, Schreiner, leistete am 2. Mai freiwillig Sanitätsdienste bei der Armee v. Oven und trug eine Rote Kreuzbinde. Die Soldaten sahen dies für einen Ausweis der Roten Armee an und erschossen ihn. Kein Verfahren.
Der Schriftsteller Hans Schlagenhaufer in Unterhaching wurde am 1. Mai von dem Hauptmann Liftl aufgefordert, seine Waffen abzugeben. Er bestritt, Waffen zu besitzen. Doch wurde ein Gewehr gefunden. Er wurde verhaftet, nach Stadelheim abgeführt und dort am 2. Mai ohne gerichtliches Verfahren erschossen. Nach einer der Witwe zugestellten Entscheidung erfolgte die Erschießung wegen des Gewehres und »weil er sich als Mitglied und späterer Schriftführer der K.P.D. während der Umsturzbewegung besonders hervorgetan habe.« Der Schadenersatzanspruch der Witwe auf Grund des Unruheschadengesetzes wurde am 8. November 1921 vom Reichswirtschaftsgericht abgelehnt. (XVII. A. V. 950/21.) Das Verfahren gegen die Täter wurde eingestellt. Klage beim ordentlichen Gericht ist anhängig.
Gustav Landauer
Ueber die Art der »Unglücksfälle« orientiert weiter folgender Bericht in der Münchener »Neuen Zeitung« vom 3. Juni 1919: »Am 2. Mai stand ich als Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1-1/4 Uhr brachte ein Trupp bayrischer und württembergischer Soldaten Gustav Landauer. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß als Rittergutsbesitzer Freiherr v. Gagern festgestellt), der mit einer schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: »Geht mal weg!« Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in den Kopf traf. Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: »Geht zurück, dann lassen wir ihm noch eine durch!« schoß der Vizewachtmeister Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus geworfen.« Wegen dieses Artikels wurde die »Neue Zeitung« unter Vorzensur gestellt.
Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegenbericht: »Landauer wurde von einem früheren Offizier geschlagen, als er etwas zu den Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf Landauer geschossen worden sei ... Unrichtig ist, daß ein Vizewachtmeister drei Schüsse auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewachtmeister und als Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf Landauer abgegeben hat. Davon, daß Landauer alles heruntergerissen wurde, hat kein Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits ermittelt.« Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen, noch eine andere provokatorische Handlung versucht oder ausgeführt.