Am 2. Mai 1919, nachmittag 5 Uhr, kamen zwei bewaffnete Soldaten des Freikorps Epp in die Wohnung Daisenhofener Str. 12 des Dr. Karl Horn, Professor für Mathematik und Physik, und brachten ihn nach dem Gefängnis Stadelheim. Dort verhörte ihn der Kommandant, Leutnant Heußer, und gab ihm einen Passierschein, auf welchem die Schlußworte standen: »Professor Dr. Karl Horn irrtümlich verhaftet«.
Horn kehrte um 8 Uhr abends in seine Wohnung zurück. Am nächsten Morgen früh acht Uhr traten abermals zwei Bewaffnete des Freikorps Epp in die Wohnung und brachten ihn in das Haus Tegernseer Landstraße 98, wo die Befehlsstelle mit dem Stab des 1. Bataillons des Schützenregiments I (Freikorps Epp) lag. Dort wurde er im Hofe von dem herbeigeholten diensttuenden Leutnant Josef Dinglreiter (Bataillonsadjutant) ohne Verhör kurz mit den den Worten abgefertigt: »Ab nach Stadelheim, erledigt« und drei Soldaten zum Transport übergeben. Horn versuchte umsonst, seinen Passierschein vorzuweisen.
Von einem dieser drei Soldaten wurde Horn auf der vor dem Haus Stadelheimer Str. 33 befindlichen Wiese um 8-3/4 Uhr durch einen Schuß von rückwärts durch den Kopf getötet. Die Begleitmannschaft raubte Schuhe, Uhr mit Kette und Anhänger, plünderte die Taschen und versuchten den Ehering abzuziehen. (Aussage des Augenzeugen Georg Gruber in meinem Besitz.) Die Leiche wurde quer über dem Fußweg liegen gelassen.
Der Täter, wahrscheinlich Unteroffizier Georg Grammetsberger, kehrte zur Stadt zurück, die beiden andern Soldaten gingen nach Stadelheim. Um 1/2-3 Uhr nachmittags wurde die Leiche von der Gattin und dem neunjährigen Sohne am Tatort gefunden. Das Verfahren gegen Grammetsberger wurde eingestellt. Gegen Dinglreiter fand kein Verfahren statt.
Sowohl das Landgericht München wie das Oberlandesgericht München haben die Klage der Witwe abgewiesen, da eigenes Verschulden des Getöteten vorliegt. Dieser habe zu »jenem Kreis von Leuten gehört, die die Bevölkerung aufgehetzt und dadurch mittelbar die Ausschreitungen der Soldaten selbst erzeugt haben.« Die Sache geht jetzt ans Reichsgericht.
Eine Frau als Zielscheibe
Georg Kling und seine Tochter Marie Kling taten am 2. Mai in Giesing freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden versehen. Am 3. Mai wurde Georg Kling auf die Polizeistation Tegernseer Landstraße transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblich Munition getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler behauptete, Marie habe mit der Sanitätsflagge den Roten Zeichen gegeben. Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von Regierungstruppen freigesprochen und sollte am 4. Mai entlassen werden. Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim abgeführt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe verwendet wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhandlung gegen die Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit waren die Akten »verloren« gegangen.
Peter Lohmar, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, erschossen. Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen. Das Verfahren ist eingestellt.
Der Bankbeamte Hans Bulach wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeblich auf der Flucht erschossen.
Der Tagelöhner Theodor Kirchner aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen, obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.