Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu. Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: »Als Kirchner erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken, naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden ...«
Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht schwebt.
Der Privatier Christian Frohner, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport vom »Standgericht« in der Hofbräuhaushalle zur Befehlsstelle der Gruppe Siebert von dem ihn begleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des Tumultschadenausschusses stellte fest, daß die Erschießung »angeblich aus Notwehr« erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.
Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des Tumultschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum ordentlichen Gericht ist anhängig.
Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde eingestellt, weil ein Zeuge nicht auffindbar gewesen ist. Derselbe Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.
Der Monteurhelfer Leonhard Dorsch, am Feuerbachl 6, wurde nach den der Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Feststellungen vom Militär am 4. Mai verhaftet, »da er der Zugehörigkeit zur Roten Armee verdächtig war«. Er wurde zunächst einem Gerichtsoffizier in der Wache des 16. Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später »auf nicht aufgeklärte Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch« erschossen. Kein Verfahren.
Die zwölf Perlacher Arbeiter
Am 4. Mai rückte das Freikorps Lützow in Perlach, wo niemals gekämpft worden war, ein. Die Offiziere konferierten mit dem protestantischen Pastor Hell. (Angeblich holten sie dort ein Wäschepaket ab.) Dann requirierten sie ein Zimmer im Gasthof zur Post und verhafteten die Arbeiter Johann Licht und Georg Koch. Um 3 Uhr morgens wurden dann auf Grund einer Liste u. a. folgende Perlacher Arbeiter, teils Parteilose, teils Mitglieder der Mehrheitssozialdemokratie, aus ihren Betten geholt: Adalbert Dengler, Georg Eichner, Sebastian Hufnagel, Georg Jacob, Josef Jakob, Johann Keil, Albert Krebs, Josef Ludwig, August Stöber, Konrad Zeller. Bei dem Hafnermeister Ludwig waren drei ergebnislose Haussuchungen vorausgegangen. Keil und Dengler hatten Waffen besessen, sie jedoch am 1. Mai laut Aufforderung abgeliefert. Als der Wirt den Verhafteten Kaffee geben lassen wollte, hieß es, »die brauchen nichts mehr«. Die Verhafteten mußten Brieftaschen, Messer und Geldbörsen abgeben, wurden in der Früh um 5 Uhr auf ein Lastauto verladen und nach dem Hofbräuhauskeller gebracht. Ludwig wurde gleich hinter das Auto geführt und um 6 Uhr morgens erschossen. Einige der Verhafteten wurden dann von Offizieren verhört. Keiner war bei der Roten Armee gewesen. Keiner hatte sich an den Kämpfen beteiligt, bei keinem waren Waffen gefunden worden, Zeugen schildern, daß die Gefangenen einen niedergeschlagenen, ja geistesabwesenden Eindruck machten und flehentlich um ihr Leben baten. Zwischen 11 und 1 Uhr wurden in Abständen erst zwei, dann drei Personen auf dem Hof auf einem Kohlenhaufen erschossen. Zwei weitere Gefangene, zuerst zurückgestellt, wurden später erschossen. Insgesamt wurden in Abständen 12 Gefangene ohne Urteil, ohne den Schatten eines Rechts erschossen. Nach der Erschießung wurden den Toten ihre sämtlichen Wertgegenstände und Papiere geraubt. Gegen keinen einzigen der Täter oder der verantwortlichen Offiziere ist jemals auch nur verhandelt worden. (Aussagen von 14 Augenzeugen sind in meinem Besitz.) 12 Frauen und 35 minderjährige Kinder waren der Ernährer beraubt. Die von den Hinterbliebenen auf Grund des Aufruhrschadengesetzes erhobenen Rentenansprüche wurden vom Reichswirtschaftsgericht am 14. August 1921 mit der Begründung abgewiesen, die Erschießung sei keine offene Gewalt gewesen. (XVII, A.V. 747/21.)
Josef Graf, 18 Jahre, wurde am 3. Mai verhaftet. Ein Offizier teilte dem Vater mit, der Fall werde am nächsten Tag ordnungsgemäß verhandelt. Am 4. Mai, morgens 1/2-6 Uhr, wurde er auf offener Straße (Warngauer Straße) erschossen und die Leiche liegen gelassen. (Kein Verfahren.)
Josef Siegl, Sanitätssoldat, Rheintaler Str. 64, tat während der Räterepublik keinen Dienst und ging erst am 1. Mai wieder in Dienst. Auf dem Weg nach Hause wurde er am 5. Mai wegen seiner Roten Kreuzbinde erschossen. Die Leiche wurde ausgeraubt.