Schäffer, Josephine, Kaufmannsfrau, Hohenzollernstr. 72, wurde am 5. Mai auf dem Transport nach dem Abteilungsstab des Freikorps Lützow in der Nähe der Giselaschule erschossen. Nach der Erschießung wurde ihre Wohnung durchsucht und Gegenstände im Werte von 3000 Mark entwendet. Ihr Mann war in Haft. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht eingeleitet.
Die 21 katholischen Gesellen
Am 6. Mai fand eine Versammlung des katholischen Gesellenvereins St. Joseph wegen Theaterangelegenheiten im Vereinslokal, Augustenstr. 71, statt. Sie wurde als »spartakistisch« denunziert. Auf Grund eines Befehls des Hauptmanns v. Alt-Stutterheim wurden die Gesellen durch eine Patrouille unter Führung des Offizierstellvertreters Priebe verhaftet, weil ein Versammlungsverbot existierte. Hauptmann v. Alt-Stutterheim musterte die Verhafteten auf der Straße. Die Leute schrien, sie seien unschuldig; er sagte, das gehe ihn nichts an, und ließ es zu, daß die Leute furchtbar mißhandelt wurden. Sieben Gefangene wurden im Hof des Hauses Karolinenplatz 5 erschossen. Die anderen wurden in den Keller eingeliefert. Die Soldaten, zum Teil in angetrunkenem Zustand, trampelten auf den Gefangenen herum, stießen sie wahllos mit dem Seitengewehr nieder und schlugen derartig um sich, daß ein Seitengewehr sich verbog und daß das Hirn herumspritzte. So töteten sie weitere 14 Leute und plünderten dann die Leichen aus. Fünf Gefangene wurden schwer verwundet. »Die Leichen der Erschossenen schauten fürchterlich aus. Einem war die Nase ins Gesicht hineingetreten, andern fehlte der halbe Hinterkopf«. (Erster Verhandlungstag.) »Wenn einer der Verwundeten sich noch regte, wurde auf ihn eingeschlagen und eingestochen. Zwei Soldaten, die sich umfaßt hatten, führten einen wahren Indianertanz neben den Leichen auf, schrien und heulten.« (»Bayr. Kurier«, 23. Oktober 1919.) Die Soldaten glaubten ein Recht dazu zu haben, da ihnen durch ihren Hauptmann Hoffmann erklärt worden war, wenn sie einen Spartakisten sähen, sollten sie gleich von der Waffe Gebrauch machen. Ein Soldat meldete sich denn auch dienstlich von der Erschießung der 21 Spartakisten zurück. Der größte Teil der Täter konnte nicht festgestellt werden. Das Sektionsprotokoll verschwand aus den Akten. Die Namen der Ermordeten waren: J. Lachenmaier, J. Stadler, F. Adler, J. Bachhuber, S. Ballat, A. Businger, J. Fischer, M. Fischer, F. Grammann, M. Grünbauer, J. Hamberger, J. Krapf, J. Lang, B. Pichler, P. Prachtl, L. Ruth, K. Samberger, F. Schönberger, A. Stadler, F. Stöger, K. Wimmer.
Am 25. Oktober 1919 wurde der Soldat Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski zu 14 Jahren Zuchthaus, Grabasch zu einem Jahr Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Gegen die verantwortlichen Offiziere der Gardedivision wurde kein Verfahren eingeleitet. Das Verfahren gegen den Hauptmann von Alt-Stutterheim wurde eingestellt. (»Münchener Neueste Nachrichten« und »Bayrischer Kurier«, 21. bis 26. Oktober 1919.) (Schlag, Das Blutbad am Karolinenplatz.) Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Hieber, Staatsanwalt Dr. Mugler.
Am 4. November wurde der ehemalige Husar Stefan Latosi, der in der betr. Nacht blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller verlassen hatte, wegen Verbrechen des Totschlags freigesprochen, wegen schweren Diebstahls zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. (»Münchener Neueste Nachrichten«, 5. November 1921.)
Da mir leider der Platz fehlt alle Münchener »tödlichen Unglücksfälle« auch nur mit wenigen Worten zu schildern, begnüge ich mich, die mir bekannten in tabellarischer Form darzustellen. Der Vorgang ist eintönig immer dasselbe: Denunziation, Verhaftung, Erschießung an der nächsten Mauer, Plünderung der Leiche. Der Täter bleibt straflos, denn ein Verfahren wird gar nicht eingeleitet.
Die folgende Liste umfaßt 161 Ermordete und 273 Hinterbliebene. Sie enthält auch die im Text bereits aufgeführten Fälle.