Fernbach gehörte nicht zur Besatzung. Er war erst am Nachmittag des 10. in das Gebäude gegangen, um jemand zu besuchen, und konnte wegen der Absperrung nicht mehr heraus. Die sieben Parlamentäre wurden in die Dragonerkaserne in der Belle-Alliance-Straße 6 abgeführt und morgens 10 Uhr erschossen. Nach der Meldung des Oberlts. v. Carnap an den Vater des erschossenen Fernbach wurden sie von eingedrungenen Soldaten gelyncht, obwohl sie waffenlos waren, ohne daß v. Carnap und der gleichfalls anwesende Major Franz v. Stephani irgend etwas dagegen machen konnten. Major von Stephani dagegen schrieb an Frau Fernbach:
»Fernbach hat sich mit unter den Spartakus-Anhängern befunden, die mit der Waffe in der Hand aus dem Vorwärts herausgeholt wurden und bei denen Dumdumgeschosse vorgefunden wurden. Sie hatten demgemäß während der Kampfhandlung ihr Leben verwirkt und der Tod hat durch Erschießen stattgefunden.«
Auch diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Im Ledebourprozeß hat Graf Westarp, der die Belagerung leitete, am 23. Mai 1919 als Zeuge vernommen, ausdrücklich erklärt, daß die sieben als Parlamentäre kenntlich waren, nicht mit der Waffe in der Hand ergriffen wurden und natürlich auch keine Dumdumgeschosse gehabt hatten. Auch Major von Stephani hat seine Behauptungen selbst später vor dem ersten Gardedivisionsgericht zurückgezogen (Erklärung des Kriegsgerichtsrates Hierholzer). Der wirkliche Vorgang war nach den übereinstimmenden, bei den Gerichtsakten befindlichen Aussagen des Soldaten Wilhelm Helms, des Soldaten Georg Schickram, der der ganzen Erschießung beiwohnte, des Sanitätsgefreiten Hans Stettin und des Soldaten Willi Köhn, schließlich den eigenen Aussagen v. Stephanis im Untersuchungsausschuß der preuß. Landesversammlung vom 3. Juni 1919 (vgl. den amtlichen Bericht, Seite 48 und 49), daß Stephani selbst den Befehl zur Erschießung gegeben hat. Er berief sich dabei auf einen angeblichen Regierungsbefehl, der jedoch von der Regierung dementiert wurde (Aussage des Kriegsgerichtsrats Hierholzer vor dem Gericht der 1. Garde-Division, Reichswehrbrigade 3, Potsdam). Sogar die Namen von zwei der exekutierenden Soldaten, Wachtmeister Otto Weber, Feldkolonne 40, Staffelstab 10, Hannover, und Gefreiter Erich Selzer, Infanterieregiment 21 in Rudolstadt sind bekannt. Den sieben Toten waren die Schuhe und Kopfbedeckungen gestohlen (Bekundungen von Fernbach senior). Die Leiche des Möller wies (Bekundung der Frau Möller) zwei Bajonettstiche auf. Außerdem war ihm die linke Gesichtshälfte eingeschlagen. Auf eine Eingabe von Fernbach sen. vom 29. Januar 1919 erklärte die Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit sei erledigt. Fernbachs Vater stellte am 26. März 1919 Strafantrag gegen Stephani wegen Mordes. Erst am 31. Januar 1920 teilte ihm das Gericht der Garde-Kav.-Div. in Potsdam mit, daß das Verfahren gegen Stephani wegen Ueberschreitung der Dienstgewalt demnächst stattfinden werde. Dies geschah aber nicht. Infolge Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit kamen die Akten am 10. Oktober 1920 an die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Staatsanwaltschaftsrat vom Landgericht II, Dr. Ortmann, lehnte den Erlaß eines Haftbefehls gegen v. Stephani ab. Stephani wurde sogar weiter im Dienst verwendet und war bei den Kämpfen um München dabei (Sitzung des Untersuchungsausschusses der Landesversammlung vom 6. Mai 1919). Am 14. Juli 1921 hat das Landgericht II, gez. Hartmann, Siemens, Dr. Fränkel, die Beschuldigten v. Stephani, Weber und Seltzer »aus dem tatsächlichen Grunde mangelnden Beweises außer Verfolgung gesetzt.« Die Privatklage Fernbachs gegen v. Stephani wurde am 20. Dezember 1920 abgewiesen. Im März 1922 wurde sein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kriegsminister vom Landgericht I dem Grunde nach als berechtigt anerkannt. Bei den Klagen von fünf andern Hinterbliebenen verlangt der Fiskus den Identitätsnachweis. (Abschriften der Aussagen und Akten sind in meinem Besitz.)
Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen, Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die Ermordung jedoch folgendermaßen ab:
Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.) Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger Runge schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das Kommando bestand aus den Offizieren Horst v. Pflugk-Hartung, Stiege, Liepmann, v. Ritgen, Schulze, Heinz v. Pflugk-Hartung und dem Jäger Clemens Friedrich, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht, angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.
Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme (Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam, schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den Transport führende Oberleutnant Vogel hatte nichts dagegen getan. Man schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf. Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt, die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.
Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)
Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren, beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder des Zentral- und Vollzugsrates.)
Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus, daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel, dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk. »geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das erstere. Das Urteil lautete: