»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung aus dem Heer bestraft.
2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests verurteilt.
3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und Dienstentlassung verurteilt.«
In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb gehandelt habe.
Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).
Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:
»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle, wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen, sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt. Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen ... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich: »Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.
Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett, wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre.
Husar Otto Runge.«
Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte. Trotzdem erfolgte nichts.