Als der Schreiber dieser Zeilen darauf Herrn Radbruch besuchte, zeigte er ihm mit anerkennenswerter Offenheit die Vorarbeiten zu dem Weißbuch. Darin sind alle Behauptungen dieses Buches mit dürren Worten amtlich bestätigt. Noch mehr: Die Wirklichkeit übertrifft die Angaben um vieles. Und gerade deswegen ist der Autor dieser Zeilen heute mehr denn je überzeugt, daß die angekündigte Denkschrift trotz der guten Absichten des Ministers nie erscheinen wird.

Die unzuständigen Staatsanwälte

Die Broschüre »Zwei Jahre Mord« war an sämtliche Staatsanwaltschaften Deutschlands geschickt worden, in deren Bereich Morde passiert waren. Im folgenden die Antworten:

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht.
IX./199. Potsdam, den 28. Aug. 1921.

Den Empfang Ihrer mir zugesandten Broschüre »Zwei Jahre Mord« bestätige ich Ihnen mit Dank.

Insofern scheint aber bei Ihrer Zuschrift ein Irrtum obzuwalten, als Sie meine Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung »einer Reihe von Morden« annehmen. Ich habe bei der Durchsicht des Buches keinen einzigen Fall finden können, in dem durch den Ort der Tat meine Zuständigkeit in Betracht kommt. Es haben auch nach Ihrer eigenen Darstellung in allen Fällen bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren seitens der zuständigen Stellen stattgefunden.

In Vertretung: Unterschrift unleserlich.

Der Oberstaatsanwalt. Marburg, den 31. August 1921.
3a J 817/21

Auf Ihr am 29. August 1921 eingegangenes Schreiben unter gleichzeitiger Uebersendung der Broschüre »Zwei Jahre Mord« erhalten Sie den Bescheid, daß ich nicht in der Lage bin, wegen der darin geschilderten angeblichen Straftaten einzuschreiten, da in keinem der Fälle der Tatort im hiesigen Bezirk liegt, und auch keiner der Täter im hiesigen Bezirk seinen Wohnsitz hat.

I. V.: Ludwig.