Zu welchem Ergebnis hat die Untersuchung geführt?

Was gedenkt die Reichsregierung zu tun gegen die Staatsanwälte und Richter, die unter völliger Außerachtlassung jeder richterlichen Objektivität die Angeklagten freigesprochen oder das eingeleitete Verfahren eingestellt haben?«

In der Reichstagssitzung vom 30. September 1921 hat darauf Herr Werner, Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsjustizministerium, Kommissar der Reichsregierung, folgendes geantwortet: »Die strafrechtliche Verfolgung der Vorfälle, die den Gegenstand der Broschüre »Zwei Jahre Mord« bilden, gehört nicht zur Zuständigkeit von Organen der Reichsjustizverwaltung. Der Reichsminister der Justiz hat aber Veranlassung genommen, die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen von Preußen, Bayern und Mecklenburg auf die Broschüre zu lenken. Nach den von diesen eingegangenen Mitteilungen ist in einer Reihe der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren anhängig, in anderen Fällen wird der Inhalt durch die zuständigen Organe der Landesjustizverwaltungen einer Prüfung nach der Richtung unterworfen, ob die gemachten Angaben neue Handhaben zu einem strafrechtlichen Einschreiten bieten.«

Darauf fragte der Abgeordnete Bartz weiter: »Ist die Regierung in der Lage, anzugeben, in welchen Fällen ein Verfahren eingeleitet worden ist?« Der Präsident Loebe aber schnitt die Diskussion ab mit den Worten: »Das Wort wird nicht weiter gewünscht, die Anfrage ist erledigt.«

Die Regierung hat also eine Untersuchung angestellt und das Resultat ist: Sie kann nicht behaupten (was sie doch sicher gern getan hätte), daß auch nur ein einziger der vielen dargestellten Fälle unrichtig sei. Damit ist also die Richtigkeit der Behauptungen zugegeben.

Die von Herrn Radbruch bereits am 3. Dezember 1921 angekündigte Denkschrift ist noch immer nicht erschienen. Als der Verfasser in einer Versammlung äußerte, daß diese Denkschrift nie erscheinen werde, schrieb ihm Herr Radbruch folgenden Brief:

Der Reichsminister der Justiz.
Nr. IV c 1144. W.

Berlin W 9, den 2. Mai 1922.

In der von dem »Bund Neues Vaterland« einberufenen öffentlichen Volksversammlung am 27. April d. Js. haben Sie Zeitungsnachrichten zufolge ausgeführt, daß ich zwar eine Denkschrift über die Fälle in Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« in Aussicht gestellt habe, daß diese Denkschrift aber niemals erscheinen werde. Demgegenüber lege ich Wert darauf, Ihnen an Hand der Akten Kenntnis von den Schritten zu geben, die ich unternommen habe, um dem Reichstag eine Darstellung des Sachverhalts und des Ganges des strafrechtlichen Verfahrens in den einzelnen Fällen zugänglich zu machen; ich würde es deshalb begrüßen, wenn ich Ihrem Besuch in der nächsten Zeit entgegensehen dürfte. Wegen des Zeitpunktes bitte ich um vorherigen telephonischen Anruf.

Dr. Radbruch.