Der Reichsminister der Justiz
Nr. IV c 6900 W Berlin W 9, den 3. Dez. 1921.
Voßstr. 4.
Für die auf Ihre Veranlassung durch den Verlag erfolgte Uebersendung eines Exemplars der 4. Auflage der Broschüre »Zwei Jahre Mord« danke ich verbindlichst. Schon mein Herr Amtsvorgänger hat Veranlassung genommen, mit den Justizverwaltungen von Preußen, Bayern und Mecklenburg in Verbindung zu treten. Nach den Mitteilungen der genannten Justizverwaltungen war in einer Reihe der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren noch anhängig, in anderen Fällen wurde auf Grund der Angaben der Broschüre erneut geprüft, ob sich Handhaben für ein strafrechtliches Einschreiten bieten. Ich habe meinerseits die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen auf den erweiterten Inhalt der neuen Auflage hingelenkt und um kurze Mitteilungen des Sachverhalts und des Gangs des Verfahrens in den einzelnen Fällen gebeten: Mitteilung der Ergebnisse an den Reichstag ist beabsichtigt.
Auf Seite 50 der Broschüre wird zur Kennzeichnung des Verfahrens gegen Kapp darauf hingewiesen, daß sich der Reichsjustizminister Dr. Heintze in der Sitzung des Reichstags vom 27. Januar dieses Jahres wie folgt geäußert habe: »Auch wird man einer Vermögensbeschlagnahme gegen Kapp nähertreten«. Demgegenüber darf ich, um Irrtümern vorzubeugen, folgendes bemerken: Der Reichsjustizminister hat sich in der Sitzung des Reichstags vom 26. Januar dieses Jahres zu den Maßnahmen geäußert, die zur Verfolgung von Kapp und Genossen ergriffen sind. Nach den stenographischen Berichten des Reichstags, 57. Sitzung, S. 2148, lautete seine Ausführung wörtlich wie folgt:
»Gegen die Herren Kapp und die übrigen, die an der hochverräterischen Unternehmung beteiligt und strafrechtlich verfolgt sind, ist Haftbefehl und Steckbrief erlassen und die Vermögensbeschlagnahme angeordnet und selbstverständlich pflichtgemäß die Maßnahmen getroffen, die zur Durchführung dieser Vermögensbeschlagnahme zu treffen sind.«
Dr. Radbruch.
Demnach hat der Reichsjustizminister auf die Behauptung, daß in Deutschland in drei Jahren über 300 politische Morde von Rechts unbestraft geblieben sind, nur erwidert, eine Ministerrede sei falsch zitiert. Dieses falsche Zitat wurde natürlich in der vorliegenden Ausgabe sofort beseitigt.
Die Kommunisten haben die Radbruch'sche Interpellation im Reichstag wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Plettner, Hoffmann und Bartz haben am 14. September 1921 folgende kleine Anfrage Nr. 1027 an die Regierung gerichtet:
»Herr E. J. Gumbel hat in einer Broschüre »Zwei Jahre Mord« eine Zusammenstellung der politischen Morde seit dem 9. November 1918 der Oeffentlichkeit übergeben. Herr Gumbel stellt fest, daß während dieser Zeit sich die von Rechts begangenen Mordtaten auf 314 belaufen, 26 namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem starken Verdacht der Mordbegünstigung oder Anstiftung, 35 namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem dringenden Verdacht der Mordausführung. Herr Gumbel stellt weiter fest, daß bis heute noch kein politisches sowie militärisches Mitglied der Kappregierung bestraft wurde, wogegen allein gegen Mitglieder der bayrischen Räteregierung 519 Jahre 9 Monate Freiheitsstrafen und eine Anzahl Todesurteile vollstreckt worden sind.
In der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 hat der Abgeordnete Radbruch obengenannte Broschüre dem Herrn Justizminister überreicht mit der formellen, öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen und über das Ergebnis seiner Untersuchung Auskunft zu geben.
Wir fragen an: Hat die Reichsregierung entsprechend der an sie gerichteten Aufforderung eine Untersuchung der in der Gumbelschen Broschüre aufgeführten Fälle veranlaßt?