Der Oberstaatsanwalt.
3 J 2889/20
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Flensburg, den 20. Okt. 1921.
Ihre Schrift »Zwei Jahre Mord« ist mir in Ihrem Auftrage vom Verlage »Neues Vaterland« zugesandt worden, da in ihm aufgenommen sind »eine Reihe von Morden, die innerhalb des für mich zuständigen Gebietes vorgekommen sind«. In Frage kommt aber lediglich die mit der Ueberschrift »Der Arbeiter Paul Hoffmann in Flensburg« auf Seite 47 erwähnte Erschießung dieses Mannes in der Nacht zum 19. Dezember 1920. Ueber diesen Vorfall ist am 29. Dezember 1920 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und am 3. Januar 1921 Voruntersuchung gegen den Major von Plüskow, Leutnant Dewald, Wachtmeister Arend und Kaufmann Reichardt beantragt worden. Nach ihrem Abschluß sind die Angeschuldigten durch Beschluß der Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 12. April 1921 außer Verfolgung gesetzt worden.
Da Sie nach dem Inhalt Ihrer Schrift sowie dem Begleitschreiben mit der Strafprozeßordnung sicher soweit vertraut sind, um zu wissen, daß ich in einem Fall wie dem des Arbeiters Hoffmann von Amts wegen einzuschreiten habe, trotzdem es aber nicht für richtig gehalten haben, vor Herausgabe Ihrer Schrift Auskunft über das Ergebnis meiner Ermittlungen zu erfordern, mir diese vielmehr erst zugesandt haben, nachdem sie in zweiter Auflage erschienen ist, glaube ich davon ausgehen zu dürfen, daß meine Begründung des Antrages auf Außerverfolgungsetzung der Angeschuldigten und die Gründe des ihm stattgegebenen Strafkammerbeschlusses für Sie ohne Interesse sind.
Eine frühere Antwort war nicht möglich, da die Akten versandt waren.
I. A.: gez. St.-A.-Rat Stolterfoth.
Beglaubigt: Boese, Kanzleiinspektor.
Stempel.
Der Oberstaatsanwalt.
18 J 738/20
Essen, den 31. Oktober 1921.
Auf Ihre am 28. August 1921 hier eingegangene Strafanzeige betreffend die Erschießung zweier Arbeiter in Essen.
In der fraglichen Angelegenheit sind bereits April 1920 von mir und seitens der Militärbehörde eingehende Ermittlungen angestellt worden. Sämtliche in Frage kommenden Zeugen, auch die in Ihrer Broschüre benannten, sind vernommen worden. Die Täter haben jedoch nicht ermittelt werden können. Ich habe daher das Verfahren eingestellt.