Breslau, den 31. August 1921.

Ihr Buch »Zwei Jahre Mord« habe ich erhalten. Zu meinem Bedauern bin ich aber auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in der Lage, Ihnen Auskünfte über schwebende oder abgeschlossene Strafverfahren zu erteilen, soweit sie in Ihrem Buch behandelt sind und in den Bereich meiner Zuständigkeit fallen.

I. V.: Poppendick, Erster Staatsanwalt.
Stempel. Sterk, Kzl.-Inspektor.

Beglaubigt.

Der Generalstaatsanwalt
beim Landgericht I.
i J. 328/22.

Berlin NW 52, Turmstr. 91, den 25. April 1922.

In Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« 4. Aufl. S. 19, berichten Sie über die Erschießung des Gastwirts Wilhelm Bilski und geben an, daß nach Aussage von Zeugen der die Erschießung leitende Offizier ein Leutnant Baum gewesen sei. Da sich diese Angabe in den Akten nicht befindet, so bitte ich Sie ergebenst um schleunige Mitteilung, worauf Ihre Kenntnis des Sachverhalts besteht und um Benennung aller Personen, die über die Tat oder die Täter irgend welche Auskunft zu geben vermögen.

I. A.: gez. Dr. Burchardi, Staatsanwaltschaftsrat.
Beglaubigt.

Stempel. Schmidt, Kanzleiangestellter.

Verfahren eingestellt