Politische Morde einst und jetzt

Auch die Gleichgültigkeit, mit der man heute in Deutschland den politischen Morden und den Opfern von turbulent verlaufenen Straßendemonstrationen gegenübersteht, ist nur durch die Tatsache zu erklären, daß der Krieg uns gegenüber dem Wert des Menschenlebens abgestumpft hat.

Die unglaubliche Milde des Gerichts ist den Tätern wohl bekannt. So unterscheiden sich die heutigen politischen Morde in Deutschland von den früher in anderen Ländern üblichen durch zwei Momente: Ihre Massenhaftigkeit und ihre Unbestraftheit. Früher gehörte zum politischen Mord immerhin eine gewisse Entschlußkraft. Ein gewisser Heroismus war dabei nicht zu leugnen: Der Täter riskierte Leib und Leben. Flucht war nur unter außerordentlichen Mühen möglich. Heute riskiert der Täter gar nichts. Mächtige Organisationen mit ausgebreiteten Vertrauensleuten im ganzen Lande sichern ihm Unterkunft, Schutz und materielles Fortkommen. »Gutgesinnte« Beamte, Polizeipräsidenten geben falsche »richtige Papiere«, zur eventuell nötigen Auslandsreise. Diese Technik hat sich seit den Tagen des Oberleutnant Vogel sehr gehoben. Man lebt in den besten Hotels herrlich und in Freuden. Kurz, der politische Mord ist aus einer heroischen Tat zur alltäglichen Handlung, ja beinahe zu einer leichten Erwerbsquelle für »rasch entschlossene Käufer« geworden.

Die Mitschuld der Gerichte

Diese Zustände wären natürlich ohne die allerdings vielleicht unbewußte Mithilfe der Gerichte undenkbar. Man kann es sogar geographisch beweisen. Im Rheinland, im besetzten Gebiet, ist die Morddichte viel geringer, als im übrigen Reich. Man weiß, daß dort die Rheinland-Kommission nicht den Interessenstandpunkt der deutschen Richter teilen würde. (Wer in ihrem Land ähnliche Dinge vorkommen würden, so würde sie natürlich wahrscheinlich genau so urteilen.) Ein weiterer Beweis der unbewußten Mitschuld der Gerichte an den Morden liegt in der Tatsache, daß die wörtliche Aufforderung zur Ermordung namhafter Pazifisten keineswegs als Delikt angesehen wird. Einige Papiermark Strafe — und der Verbreiter der Aufforderung kann weiter die Saat des Hasses schüren. Am Tag nach der Ermordung Erzbergers stand im »Spandauer Tageblatt«: »Aufs Schaffott! Das zweite Opfer, Hello von Gerlach!« Der Autor, Lehmann, erhielt dafür von der Strafkammer des Landgerichts II 200 Mark Geldstrafe.

Diese meine These, daß die Milde der deutschen Gerichte eine Voraussetzung der politischen Morde ist, wird auch von den meisten rechtsradikalen Blättern vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen, wie: »Es ist schade, daß der Landesverräter Soundso (ein Pazifist, dem in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt werden kann) nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt. Dort kann ihn leider nicht wie Erzberger der Arm der strafenden Gerechtigkeit erreichen«. Man kann demnach einen politischen Gegner, der im Ausland wohnt, nicht ermorden, aber nicht etwa, weil es technisch unmöglich wäre (dies ist nicht der Fall) sondern weil man dort das Risiko trägt, bestraft zu werden.

Trotz dieser grauenhaften Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die deutschen Richter mit Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde straflos ausgehen. Aber ich möchte für sie auf mildernde Umstände plaidieren. Es fehlt ihnen das Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her, wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt geschützt war und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die oberen Schichten bildeten, ist ihnen der Gedanke, daß aus dieser Kaste eine Reihe von Mördern und Mordanstiftern hervorgehen könne, unvorstellbar. Daher werden die Mörder freigesprochen.

Der größte Teil der öffentlichen Meinung stellt sich demgegenüber auf den von den zugrundeliegenden Interessen aus begreiflichen Standpunkt: »Roma locuta, causa finita«; die Gerichte haben die als Mörder Angeklagten freigesprochen. Sie sind unparteiisch. Die Sache ist erledigt. Nur ein geringer Teil protestierte und zwar im wesentlichen immer nur die Parteiangehörigen des jeweils Ermordeten. Diese Fiktion der Unparteilichkeit der deutschen Gerichte hat übrigens auch eine außenpolitische Ursache: Es soll gegenüber der Entente jeder Zweifel beseitigt werden, daß gegen die Kriegsverbrecher in Deutschland selbst gerechtermaßen eingeschritten wird.

Die Technik des Freispruchs

Die relativ wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich durch schwere Strafe gesühnt, von den sehr zahlreichen Attentaten gegen Männer der Linken ist dagegen kein einziges gesühnt. Gutgläubigkeit, falsch verstandene Befehle, tatsächliche oder angebliche Verrücktheit waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren stattfand. Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft, die andern von den Strafkammern eingestellt.