Wenn der Mörder und der Verlauf der Tat genau bekannt ist, so entwickelt sich folgende juristische Komödie. Ein Offizier hat einen Befehl gegeben, der dahin aufgefaßt werden konnte, Spartakisten sind zu erschießen. Der Untergebene erschießt Menschen, die er für Spartakisten hält, und wird freigesprochen, weil er in dem Glauben sein könnte, auf Befehl zu handeln. Er wird also wegen »Putativspartakismus« freigesprochen. Genau wie seinerzeit der Leutnant Forster wegen Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber nicht eingeschritten. Denn der Befehl hat entweder nicht so gelautet oder, wenn er so gelautet hat, dann war er eben kein Dienstbefehl. Der »Spartakist« ist natürlich tot. Schuld ist ... das Karnickel. So endet das Verfahren vor dem Staatsanwalt. Am interessantesten ist dieser Vorgang dann, wenn in einem gleichzeitig angestrengten Zivilprozeß der Fiskus wegen der durch einen Soldaten oder Offizier durchgeführten Ermordung zu Schadenersatz verurteilt wird. Denn dann ist es gerichtsnotorisch, daß die Tötung ungesetzlich war. Trotzdem geschieht nichts gegen die Täter.
Die öffentliche Meinung billigt im allgemeinen dies Verfahren. Denn eine geschickte Propaganda hat ihr beigebracht, jeder Feind des Militarismus sei ein Spartakist, also ein Feind der Menschheit, also vogelfrei.
Wird ein Anhänger der linken Parteien von Rechts ermordet, so kann sich eben der Richter unwillkürlich nicht von der Vorstellung loslösen, daß der Ermordete sein Feind war, und schon durch seine Gesinnung eine schwere Strafe verdient hätte. Daß der Mörder eigentlich doch nur der strafenden Gerechtigkeit zuvorgekommen ist. Und schon deswegen mild zu behandeln ist. So kommt es häufig vor, daß bei der Gerichtsverhandlung nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter steht. Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an wie der Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier mit dem Richter, der ihn freisprechen wird, dem Staatsanwalt, der das Verfahren einstellen wird, dem Zeugen, der den »Fluchtversuch« eingehend schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem Blut. Der Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt seine Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern mit. Der Mörder geht frei aus.
Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den früher auch offiziell »oberen« Klassen gehört, ist der Gedanke, daß diese Wirtschaftsordnung geschützt werden müsse, von altersher vertraut. Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung. Und jeder Gegner dieser Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist strengste Bestrafung sein sicheres Los.
Ich bin nicht optimistisch genug, um zu glauben, daß auf Grund meiner Arbeit auch nur einer der Mörder bestraft werden wird oder daß die politischen Morde aufhören. Sollte ich aber durch meine Zeilen dazu beigetragen haben, daß wenigstens die kommenden politischen Morde eine Sühne finden, so würde ich meine Aufgabe für erfüllt betrachten.
Anmerkungen zur Transkription: Orignalschreibweisen wurden beibehalten.
Transcriber's Note: Original spelling variations have not been standardized.