M. LEXER.

EINLEITUNG.

Nur zu lang ist die geschichte der deutschen städte ein brach liegendes feld gewesen. Man hat wohl dann und wann dem localpatriotismus diese und jene notiz über städtische dinge zu verdanken gehabt, aber ein klarer einblick in den organismus der städtischen gemeinwesen war mit ausnahme der rechtsverhältnisse doch fast nie eröffnet worden. In neuerer zeit freilich ist, wie überall auf dem gebiete der geschichtsforschung ein reges leben eingetreten ist, auch in dieser richtung manches geschehen; namentlich hat die modische »wißenschaft der culturgeschichte« gerade hier nicht unbedeutende und nachhaltige verdienste erworben.

Von allen deutschen städten war übrigens kaum einer von den localhistorikern schon im vorigen jahrhundert so viele aufmerksamkeit geschenkt worden, als Nürnberg. Wer die litteratur der Nürnberger geschichte nur flüchtig kennt, wird über die menge von »beiträgen, untersuchungen, materialien u. s. w.« staunen, die von patriotischen bürgern der alten reichsstadt zusammengebracht wurden, um deren vergangenheit den nachkommen wenigstens im bilde gegenwärtig zu erhalten, nachdem die wirkliche größe längst dahingesunken war. Aber wer diese litteratur näher kennen lernt, wird auch eingestehen müßen, daß trotz der vielen schriften, die wir über Nürnberg haben, doch im grunde genommen, etwa mit ausnahme der urkundlichen publicationen, die freilich zum großen theil auch schlecht genug ausgefallen sind, vom wißenschaftlichen standpunkte aus die geschichte Nürnbergs noch viel zu wenig beleuchtet und erforscht worden ist. Man hat sich gröstentheils auf auszüge, auf modernisierte umschreibungen der originalen aufzeichnungen beschränkt, zum theil waren auch die archive, welche das patriziat mit großer strenge überwachte, gerade den männern, die lust und geschick zur erforschung der vaterstädtischen geschichte gehabt hätten, am schwersten zugänglich; kurz wir haben, außer den arbeiten von Murr doch sehr wenig über die frühere zeit Nürnbergs, was dem heutigen standpunkte der forschung auch nur annähernd entspräche.

Jetzt, da durch die munificenz seiner majestät des königs Maximilian von Baiern die historische commission der Münchner akademie in das leben getreten ist, die sofort die herausgabe der deutschen städtechroniken ins auge faßte und mit den Nürnbergischen begann, tritt eine reihe wichtiger aufzeichnungen zu tage, von deren dasein man, sogar wenn sie gelegentlich benutzt worden waren, (da das citieren nicht jedermanns sache ist) bisher gar keine kenntnis hatte.

Das baumeisterbuch von Endres Tucher, welches hier der öffentlichkeit übergeben wird, im jahre 1464 begonnen, 1470 abgeschlossen, mit nachträgen bis 1475 bereichert, ist eine wichtige quelle zur kenntnis der bis in das kleinste detail ausgebildeten organisation, deren sich schon im 15 jahrhundert das gemeinwesen Nürnbergs erfreute, um so wichtiger, als die beziehungen des baumeisters zu hundert dingen, deren zusammenhang mit dem baumeisteramte unser bureaukratisch geschulter sinn kaum einsieht, einen einblick in die verschiedensten verhältnisse der alten reichsstadt gewähren. Die centralisation, die heute die spitzen aller amtlichen thätigkeit zusammenfaßt, jedem einzelnen wirkungskreis nur eine höchst beschränkte entfaltung gestattet und überall und allezeit einzugreifen im stande ist, übte damals ihre allmächtige gewalt noch nicht aus wie jetzt. Dafür vereinigten sich in den einzelnen ämtern alle mit deren geschäftskreis irgendwie verwandten funktionen und der »ehrbare rath«, weit entfernt, in jeder einzelnen amtshandlung mitzusprechen, begnügte sich mit der überwachung des ganzen.

Die aufzeichnung Endres Tuchers hat nicht nur eine historische, sondern auch eine praktische tendenz. Sie soll in der erinnerung festhalten, wie er die zustände des amtes, die rechte und pflichten des baumeisters, die beziehungen nach oben und unten vorfand und seinerseits handhabte; sie soll aber auch den nachfolgern eine anleitung sein, wonach sie sich künftig zu richten haben. Daher sind mitten unter die trockene, weitschweifige aufzählung der verschiedenen funktionen des baumeisters zahlreiche rathschläge eingeflochten, zu nutz und frommen des späteren geschlechts, und das ist es, was der aufzeichnung einen eigenthümlichen reiz verleiht, daß man außer dem pflichtgetreuen beamten auch noch den kernhaften menschen auf jeder seite des buches zu erkennen im stande ist.

Der nächste untergebene des baumeisters ist der stadt schaffer und anschicker. Er hat die unmittelbare aufsicht über die städtischen arbeiter, er zahlt sie jeden samstag aus, nachdem der baumeister auf seinen vortrag freitags das geld aus der losungsstube herbeigeschafft hat, er bewahrt vorräthe und werkzeuge, gibt sie den arbeitern heraus und nimmt sie wieder in seine hut, nachdem er ihren zustand vorher aufs sorgfältigste geprüft, alles schadhafte sofort zur reparatur bei seite gelegt hat. Dafür erhält er jährlich 4 pfund, freie wohnung auf der Peunt und holz und späne, die beim zimmern abfallen, zur feuerung.