Zwei Liebende dürfen vor ihrer Verbindung nicht öffentlich, d. h. daß es die Eltern oder Verwandten wissen, im Wagen beieinander sein. Sie müssen beide miteinander vorher »naschen«, ehe sie als verbunden miteinander betrachtet werden. Naschen = fortgehen, fliehen, bedeutet in diesem Fall, daß beide mindestens einen Tag und Nacht von der eigenen Sippe fortgehen (auf eigene Faust) müssen, wenn auch nur in das nächste Dorf oder auch nur eine Stunde weit entfernt. Gewöhnlich bleiben beide aber länger fort und hauptsächlich diejenigen, denen die Eltern die Einwilligung zur Heirat verweigern. Kommen sie dann zurück, so müssen die Eltern wohl oder übel die Verbindung zulassen, so verlangt es die Sitte. Außerdem ist es strenge Sitte, daß das zurückkommende Paar sogleich zu den Eltern, – d. h. in erster Linie vor den Vater, wenn Vater nicht anwesend z. B. tot oder wegen irgend etwas lange Zeit (Gefängnis vielleicht) abwesend, zur Mutter; falls diese auch nicht da, dann zu den Geschwistern, wenn vorhanden, wenn solche auch nicht, dann kommen erst die nächsten Verwandten – treten muß, und zwar der Mann vor die des Mädchens und umgekehrt, mit den Worten: »(Name des Vaters) du honte da verzeiheres (verzeiheres ist eines der vielen Zigeuner-Faulwörter! Richtig zigeunerisch muß es heißen: ... du honte da – prosserrehes – mange wel usw.) mange wel da lejam tiri Tschai!«) (»Verzeihe mir, weil ich Deine Tochter genommen habe!«) Dann erhalten sie zum Schluß einen Backenstreich, je nach Lage der Sache stark oder leicht und die Verbindung ist fertig, die Ehe geschlossen und wird ebenso heilig gehalten, als wenn irgend ein Priester seinen Segen dazu gegeben hätte.
Bei einem Todesfall, d. h. stirbt eine erwachsene Person im Wohnwagen, (nur bei Erwachsenen, bei kleineren Kindern nicht) so müssen nicht nur alle die Gegenstände wie bei einer Geburt entäußert oder vernichtet werden, sondern hier in diesem Fall auch noch alle Wäsche- und Kleidungsstücke, mit Ausnahme derjenigen, die man gerade an hatte und der Musikinstrumente, Geld und eventuell vorhandene Bilder (Photographien). Was man aber noch vor Eintritt des Todes aus dem Wagen entfernen kann, darf weiter benützt werden. Alles übrige darf nicht mehr gebraucht werden, auch wenn es noch nagelneu wäre und die betreffenden Leute in große Not dadurch kommen. Ja, wohlhabendere Zigeuner verkaufen solche Sachen überhaupt nicht, sondern verbrennen einfach alles, Wagen usw. Ärmere verkaufen es und zwar gewöhnlich an anderes »herumziehendes« Volk, aber ja an keine Zigeuner, und wenn es auch ganz unbekannte wären. Wer diese streng eingehaltene Sitte nicht befolgt, wird baledschido. (Schweres Vergehen!) Und zwar wird diese Sitte so genau und streng befolgt wegen der abergläubischen Furcht der Zigeuner vor ihren Toten. Sie glauben eben, daß die Geister der Verstorbenen, in dem von ihnen zur Zeit ihres Lebens bewohnten Wagen, umgehen müssen und so lange keine Ruhe finden, bis er vernichtet oder vom Stamm entfernt ist. Deshalb würden sie, wenn solch ein Wagen von den Angehörigen weiter benützt werden würde, allnächtlich kommen und diese quälen und Unglück über sie bringen. Hier liegt auch der Grund, warum die Zigeuner keines ihrer Geheimnisse z. B. Wahrsagen, Wanderzeichen oder anderes verraten, da sie meinen, diese von den Verstorbenen gelernt zu haben. Selbst solche Zigeuner, die baledschido, von aller Gemeinschaft ausgeschlossen sind, verraten dergleichen an Nichtzigeuner niemals.
Auch sonst ist das Leben im Wohnwagen, z. B. die Beziehungen der beiden Geschlechter zueinander, durch Sitte und Gesetz streng geregelt. Auch in Bezug der Reinlichkeit stechen die deutschen Zigeuner von denen der anderen Länder[5] vorteilhaft ab. Es ist absolut falsch, wenn man glaubt, es gehe da in sittlicher Beziehung sehr frei zu. Im Gegenteil: die deutschen Zigeuner sind sehr schamhaft, obwohl gegen sinnliche Reize gerade nicht ganz unempfindlich. Aber unsittlich geht es im Wohnwagen niemals zu. Selbst bei den größten Stammesfesten nicht, obwohl es da sehr lustig und heiter zugeht, wenn die Geigen jubeln und die Zigeunermusik über Wald und Flur dahinrauscht.
[5] Kennt Wittich diese? D. H.
Bildnis der Stieftochter des Verfassers.
Böse und gute Menschen gibt es überall, bei jedem Volk, aber man malt die Zigeuner wirklich zu schwarz, wenn man sie ohne weiteres als Räuber und Diebe, jeder moralischen Gesinnung bar, auf eine Stufe mit den verkommensten, untersten Schichten unserer übrigen Bevölkerung stellt. Betteln, Landstreichen, wenn man ihre unbezwingbare, angeborene Wanderlust so nennen mag, gelegentlicher Diebstahl und kleinere Betrügereien mag man ihnen schließlich mit Recht nachsagen. Aber es ist ein großes Unrecht, wenn man, wie es bis jetzt immer geschieht, die Zigeuner einfach für gemeinfährliche, schlimme Menschen zu halten und zu verdammen beliebt! Bei genauer Beschäftigung mit ihnen würde man bald das den Zigeunern in dieser Beziehung zugefügte Unrecht einsehen. Wenn man bedenkt, daß sie von jeher schon als vogelfrei betrachtet wurden, wie grausam und unmenschlich sie behandelt und verfolgt wurden, wie sie heute noch gehetzt und gequält werden, so sollte man sich eigentlich nur darüber wundern, daß sie nicht noch schlechter sind, als sie in Wirklichkeit sind. Ist es ein Wunder bei einer so üblen Behandlung, wenn sie in jedem Weißen nur einen Feind und Unterdrücker ihres Volkes vermuten und sich deswegen gegen jedermann zurückhaltend und verschlossen benehmen! Die Zigeuner, dieses echt romantische, weltverlassene Volk, sind viel, viel besser als ihr Ruf und nur gutmütige, liebe, versöhnliche Menschen, gewandt und gescheit, sodaß man sie bei näherem Kennenlernen bald lieben lernt und ihnen zugetan wird.