F. X. Mayer, „Jenisch in der Verbrecherwelt“, in den „Württemb. Vierteljahrsheften für Landesgeschichte“, N. F. Bd. XVI (1907), S. 66 ff., zitiert: Schwäb. Gaun.- und Kundenspr.;

c) für die schwäbischen Händlersprachen:

die Sammlung von Kluge in s. Rotw. I, S. 479 ff., zitiert: Schwäb. Händlerspr.; dazu die Ergänzungen von:

W. Zündel, „Jenisch in Pfedelbach“, in den „Württ. V.-J. H. f. Landesgesch.“, N. F. Bd. XIII (1904), S. 202 ff.[53], zitiert nur durch den Zus.: „Pfedelbach“ nebst Seitenzahl zu „Schwäb. Händlerspr.“;

Rud. Kapff, „Nachträge zu Kluge, Rotwelsch I“, in der „Zeitschr. für deutsche Wortforschung“, Bd. X (1908/9), S. 212 ff. Sofern sich diese Nachträge auf die schwäb. Händlerspr. beziehen, sind sie nur nach den Namen der betr. Ortschaften (Unterdeufstetten, Lützenhardt u. Deggingen) abgek. zitiert: U., Lütz. u. Degg. nebst Seitenzahl zu „Schwäb. Händlerspr.“.

Berücksichtigt wurden auch noch das (der schwäb. Händlerspr. sehr ähnliche) sog. Pleißlen der Killertaler in Hohenzollern (nach Kluge, a. a. O., S. 434 ff. vbd. mit R. Kapff, a. a. O., S. 212/13), ferner die (ebenfalls manche Übereinstimmungen usw. enthaltende) Pfälzer Händlersprache (bei Kluge, S. 437 ff.), das (dieser wieder verwandte) Jenisch der Handelsleute aus der Gegend von Metz nach Kapff, S. 216/17 (zit.: Metzer Jenisch) und ausnahmsweise auch noch sonstige Krämersprachen sowie anderen Gegenden angehörige Sammlungen der Gaunersprache (wie z. B. die stets reichen Aufschluß bietende v. Grolmans).

Für die Etymologien der jenischen Vokabeln endlich konnte ich meistens auf die Ausführungen in meinen, in dieser Zeitschr. (Bd. 33 und Bd. 38-56) veröffentlichten „Beiträgen zum Rotwelsch und den ihm verwandten Geheimsprachen“ (I, II) verweisen (zitiert einfach: Groß’ Archiv [mit Band- und Seitenzahl]), während manches andere in meinen Erläuterungen zu der oben [S. 6], [Anm. 12] angeführten Abhandlung von H. Weber (zitiert einfach: Weber-Günther) enthalten ist. Eine reiche Fundgrube etymologischer Notizen über die Gauner-, Kunden- und Händlersprache in Schwaben bildet sodann H. Fischers „Schwäbisches Wörterbuch“ (z. Zt. 4 Bände, Tübingen, 1901-1911). Da dieses groß angelegte Werk jedoch noch nicht ganz abgeschlossen ist, wurde für das Fehlende auch das ältere Schwäbische Wörterbuch von Joh. Christ. v. Schmid (2. Aufl., Stuttg. 1844) herangezogen. Mancherlei etymologische Aufschlüsse verdanke ich endlich wiederum der stets freundlichst gewährten Beihilfe von Dr. A. Landau (Wien). — Für die Zigeunersprache habe ich (außer den schon erwähnten Vokabularen von Liebich und Jühling(-Wittich) sowie den bekannten Werken von Pott und Miklosich [vgl. Groß’ Archiv, Bd. 33, S. 225, 231 und Bd. 38, S. 252, Anm. 1]) noch benutzt: Franz Nikolaus Finck, Lehrbuch des Dialekts der deutschen Zigeuner, Marburg 1903 (zitiert: Finck). Für die Zitierungsart der sonstigen Literatur sei hier auf die Übersicht in Groß’ Archiv, Bd. 33, S. 222-232 (nebst den Ergänzungen in Bd. 38 ff.) verwiesen. H. Groß, Handbuch für Untersuchungsrichter wurde überall nach der neuesten (6.) Aufl. (München, Berlin und Leipzig 1914) angeführt.

II. Einleitung.
(„Allgemeine Bemerkungen über die jenische Sprache“). Von Engelbert Wittich.

Die vorliegende Arbeit will und kann in keiner Weise auf Sprachforschung — soweit man davon überhaupt bei der jenischen Sprache reden kann — Anspruch erheben, sie soll nur einen bescheidenen Beitrag liefern zur Sprachbereicherung, sozusagen zur Erschließung und Vervollständigung des Sprachschatzes, zur Belehrung für jeden Interessenten. Vielleicht kann sie auch in der Praxis der Kriminal- und Polizeibehörden verwendet werden und ihnen einige Dienste leisten.

Ob die jenische Sprache eine direkte Gaunersprache ist, d. h. eine zu polizeiwidrigen Zwecken erfundene Sprache[54], kann der Verfasser nicht sagen oder beurteilen, denn dazu fehlen ihm alle notwendigen tieferen Kenntnisse[55].