[1060] S. ausstehlen.
[1061] S. Diebstahl.
[1062] S. abtragen.
[1063] S. Hauswirt.
[1064] Diese Zusammensetzung bedeutet wörtlich „Schlafhaus“, zu Schlummer = Schlaf (das in Wittichs Vokab. nicht angeführt ist) bezw. dem Zeitw. schlummern (das zwar im W.-B. in der Form schlummere enthalten ist, jedoch nicht unter „schlafen“, sondern nur unter dem weiteren Begriffe „liegen“) u. Kitt = Haus (s. Abort). Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): Dolm. der Gaunerspr. 98 (Schlummer = Schlaf, schlummern = schlafen); Schwäb. Gaun.- u. Kundenspr. 76 (schlummern = übernachten; Schwäb. Händlerspr. 485 (schlummern = schlafen). Über weitere Belege im Rotw. s. Näh. bei Weber-Günther, S. 179/180 (wo jedoch die Bemerkung, daß in den Quellen das Hauptw. Schlummer früher als das Zeitw. schlummern auftrete, zu berichtigen ist, da — ganz abgesehen von dem alten gleichbed. slöm im Ndd. Lib. Vagat. [78] — auch die Form schlummern schon im W.-B. von St. Georgen 1750 [218] als rotw. Vokabel vorkommt, während Schlummer sich m. Wiss. zuerst im Hildburgh. W.-B. v. 1753 ff. [231] findet). Ebds. auch Näh. über die Etymologie des Wortes, das aus den deutsch. Mundarten, insbes. dem niederdeutsch. Sprachgebiet, übernommen sein dürfte; vgl. auch Pott II, S. 17 u. Kluge, Unser Deutsch, S. 81 vbd. mit Et. W.-B., S. 403 (unter „schlummern“) u. Weigand, W.-B. II, Sp. 738 (unter „Schlummer“). Über den Ausdr. Schlummerpech = Schlafgeld (bes. in d. Kundenspr.) s. Groß’ Archiv, Bd. 33, S. 279, Anm. 1.
[1065] S. Hauswirt und Bauer.
[1066] S. (betr. Ulme) arme Leute.
[1067] S. Backofen.
[1068] S. einsalzen und Fisch.
[1069] S. (betr. Begert-) absterben. — Während die Umschreibung „salziger (od. gesalzener) Fisch“ (lon̄do mādscho [od. lon̄di mādschin]) für den Hering auch den Zigeunern bekannt ist (s. Liebich, S. 144 u. 209 und Finck, S. 73 [lon̄do mātšo]; vgl. auch schon „Vorbemerkg.“, [S. 18], [Anm. 45]), bedeutet dagegen bei ihnen „toter Fisch“ (mūlo mādscho [matšo]) die Forelle (für die aber auch lolo mādscho, d. h. „roter [bunter] Fisch“, vorkommt); s. Liebich, S. 147 u. 198 sowie Finck, S. 73. Zur Erklärung des ersteren Ausdrucks bemerkt Liebich, S. 32, 33 (gegen Zweifel bei Pott II, S. 437): „(Der) Ängstlichkeit (mit dem der Zigeuner den Namen Verstorbener auszusprechen vermeidet) verdankt der unter dem Namen Forelle bekannte Fisch seine jetzt übliche zigeunerische Bezeichnung als mulo madscho, mulĕno madscho, d. h. der tote Fisch. Als nämlich eine Zigeunerin mit Namen Forella gestorben war, wollte man auch die gleichlautende Bezeichnung des Fisches aufgeben, um nicht bei dem Anblick des Fisches an die Verstorbene direkt erinnert zu werden, deshalb hieß von da an der Fisch Forelle der tote Fisch, und dieser Ausdruck ist (neben lolo madscho [s. oben]) jedem Zigeuner geläufig, jedem verständlich.“ Wie nun aber die gleiche Umschreibung in der jenischen Sprache für den Hering zu deuten ist, vermag ich nicht zu sagen.