Viertens: Der Gemeinschaft gehören folgende Dinge, die nie Privatbesitz werden können: der Grund und Boden mit Gebäuden, Gärten, Straßenanlagen, Wasser und Mineralien, dazu der Tierbestand der Irenenbucht. Häuser und Gärten, die dem Privatgebrauche bestimmt sind, werden verpachtet, wobei die jährliche Pacht zehn Prozent von den Bau- und Anlagekosten beträgt. Die Instandhaltung erfolgt auf Kosten der Gemeinschaft. Die Pacht ist unkündbar, solange der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt.
Fünftens: Alle Beamten und Arbeiter der Gemeinschaft beziehen ein jährliches Gehalt von fünftausend Mark und werden auf mindestens ein Jahr angestellt.
Sechstens: Schule, Krankenpflege, Alters- und Arbeitsunfähigkeitsunterstützung ist Sache der Gemeinschaft.
Siebentens: Jeder Bürger hat das unbeschränkbare Recht der freien Meinungsäußerung. –
Achtens –«
Er hielt einen Augenblick inne und sah auf die Versammlung, die sich ganz still verhielt. Dann legte er die Papiere auf den Tisch und sagte:
»Heute muß ein Schritt von großer Bedeutung unternommen werden. Bis jetzt sind wir alle Beamte gewesen; von heute ab ist es weder notwendig, noch wünschenswert. Wir brauchen vorläufig nur etwa ein Drittel der bisherigen Arbeitskräfte für den Dienst in der Gemeinschaft; die anderen zwei Drittel können sich jetzt freie Berufe ergreifen. Diejenigen, die auf ein weiteres Jahr im Dienste der Gemeinschaft stehen wollen, können sich später bei unserem Schriftführer, Herrn Otto Meyer, melden.«
Er sah mit leuchtenden Augen geradeaus:
»Ich bin kein Freund der Phrase. Aber ich darf wohl sagen, daß der heutige Tag in der Geschichte der Menschheit unvergeßlich bleiben kann. Helfen Sie mir dazu.«
Und die Verhandlungen nahmen ihren Fortgang.