»Ich bitte diejenigen aufzustehen, die gegen den Vorschlag sind«, sagte er lächelnd. Und ebenfalls heiter lächelnd blieb die Versammlung sitzen.

Auf einen Wink von Jakob Silberland kamen Paul Seebeck, Edgar Allan, Otto Meyer und Herr von Rochow wieder auf das Podium. Paul Seebeck begann mit niedergeschlagenen Augen zu sprechen:

»Im Namen der anderen Herren danke ich Ihnen für Ihr Vertrauen. Die von dem Vorsitzenden vorgeschlagene und von Ihnen angenommene Geschäftsordnung bestimmt als nächsten Punkt die Vorlegung der bis jetzt bestehenden Gesetze samt unseren Vorschlägen. – Da wir der Lage der Dinge nach nicht nötig haben, uns mit dem fraglichen Materiale erst bekannt zu machen, können wir das jetzt gleich erledigen und brauchen keine spätere Versammlung dazu.«

Jakob Silberland reichte ihm einige Papiere. Paul Seebeck blätterte etwas in ihnen und sah dann auf:

»Ich will mir erlauben, das folgende Exposé vorzulesen, das wir sieben Gründer gemeinsam ausgearbeitet haben. Ich bitte, Änderungsvorschläge sofort vorzubringen, damit das, was unwidersprochen bleibt, als genehmigt angesehen werden kann. Ich möchte mir vorbehalten, in einigen Vorträgen oder in anderer Form die Gesetze vom rein-menschlichen Standpunkte aus zu erläutern – hier mögen sie rein praktisch angesehen werden.«

Er schwieg einen Augenblick; dann hob er ein Blatt in die Höhe und las:

»Die Gesetze der Gemeinschaft auf der Schildkröteninsel. – Erstens: Die Schildkröteninsel ist ein Teil des deutschen Kolonialbesitzes. Der jeweilige Vorsteher der Gemeinschaft auf der Schildkröteninsel ist in seiner Eigenschaft als Reichskommissar dem Staatssekretariat der Kolonien des Deutschen Reiches verantwortlich.

»Es ist dies nur eine Formsache«, erläuterte er aufblickend, »unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß der jeweilige Reichskommissar nichts gegen die Interessen des deutschen Reiches unternimmt, hat er ja – vom Reiche aus – unbeschränkte Vollmacht.

Zweitens: Nach einjährigem Aufenthalte erhält jeder Ansiedler und jede Ansiedlerin über einundzwanzig Jahre volles Bürgerrecht.

Drittens: Die Versammlung aller Bürger erläßt alle Gesetze, besetzt Ämter, bestimmt Ausgaben und Einnahmen der Gemeinschaft; sie faßt alle Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.