Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im »Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da sage ich: alle Befugnisse, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens in Rücksicht auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, auf die gesamte Arbeiterschaft. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der einzelnen schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter dem Vorbehalt des Referendums. Es ist das auch bisher geschehen; nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der anderen Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen, die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen Verhältnissen die Geschäftsleitung bisher gehabt hat. Zur Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die Verantwortung übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn es sich aber heute darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die jetzigen Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte, die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die bestehenden allmählich erwerben könnte — daß Rechte geschenkt werden sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den Bau von Arbeiterwohnungen. Durch die damaligen Diskussionen ist die Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der Betriebseinrichtungen, Kantine und Badeanstalten gewesen. Wir haben sehr lange diskutiert über die Fortbildung des Arbeitsvertrages. Der jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre 1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der achtstündigen Arbeitszeit geführt hat.
Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird, daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu erleichtern. Daß der Ausschuß dies auch tue, ist sehr richtig; denn eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich mit dient — denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe im Interesse der Arbeiter — hat er auch schon eine wichtige Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion. Er soll auch ein Organ sein für die Fortbildung des kollektiven Arbeitsvertrages, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen, diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten Zeit die Initiative ergreift.
Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten erfriere — warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
Nun weiter: was können wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die Zukunft lernen? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise, wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen kommen — und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.