Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem geistigen Betriebsfonds der Organisation — und die persönlichen Organe, durch die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma ausmachen.

Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch andere an dem jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier nicht von denen, die in täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten Jahre mit mir geteilt haben — ohne deren hingebende, zum Teil aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden können. Sie haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu gedenken, welche, außerhalb unseres engeren Kreises stehend, die Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und gefördert haben.

Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen Carl Zeiss-Stiftung Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat Eggeling, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf alles bedeutsamen Einfluß geübt hat — und der damalige Chef des Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat Rothe. Er, der erste Stiftungskommissar der Carl Zeiss-Stiftung, hat nunmehr durch länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres Unternehmens in Zukunft zu leiten sind — auf welchen er auch hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, wie Freund Schott in einem anderen Sinn, Mitbegründer der Carl Zeiss-Stiftung geworden.

Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren.


So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft folgen zu lassen — nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis ihren Aufgaben werden zu dienen haben.

Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die Unterordnung der Wirtschaftsführung der Carl Zeiss-Stiftung unter größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf, die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten sein werde.

Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen, was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen angesehen wird — namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die Einrichtungen der Carl Zeiss-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht, mehr Gemeinsinn — weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren Wert menschlicher Arbeit — weniger Gehorsam, mehr freie bewußte Pflichterfüllung und einiges mehr — und wer möchte bestreiten, daß der im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet?


Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei dauernd in Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen.