Werte Arbeitsgenossen!
Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten — im Sinne einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung — zurückzukommen.
Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die Beteiligten sich klar machen, was denn das Verhältnis sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise, zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im Betriebe — zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der Drehbank arbeiten, nicht zu den »arbeitstätigen« Personen im Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.
Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer Erhöhung, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa — was ich ganz besonders hervorheben möchte — um das Bemühen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die Firma einen größeren Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine gerechtere und vernünftigere Verteilung des Arbeitsertrages in seiner unverminderten Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt waren.
Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen. Denn seit dieser Zeit — bekannt ist dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit 1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde — gelten die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine juristische Person. Eine juristische Person aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß. Wir haben beinahe ½ Million Mark bei einem derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, daß bei uns das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es bedeutet aber weiter noch, daß dieses Kapital tatsächlich den Charakter eines Kollektivbesitzes erhält und zwar gegenüber der Gesamtheit der Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre Nachfolger, an zukünftige Bürger.
Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung gibt.