Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was nicht verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung geregelt werden?
Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art — die darin zum Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen Maßstab für die Verteilung zu finden in der relativen Bewertung der verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten. Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der Regelung des Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage. Denn wir in Jena können doch die Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem gegebenen Boden unsere Angehörigen möglichst günstig stellen, aber nicht andere als wirtschaftliche Normen dafür maßgebend sein lassen. Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu bekommen.
Der Maßstab bei uns muß also sein: Jeder, der bei uns arbeitet, muß soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde — nicht soviel, wie ihm möglicherweise, wenn er Glück hat, geboten werden kann, sondern soviel, als er mit Wahrscheinlichkeit anderswo erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das sympathisch sein mag — wir müssen uns danach einrichten, daß der Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu haben, unter den gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten.
Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung möglichst allen mehr zu geben, als sie anderwärts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die gleichen Chancen haben wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas günstigere — eben weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf rechnen, für alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte zu haben.
Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht sein wird — er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht. Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.
In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet — dazu gehören die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn — und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden? Wir sind leider zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.
Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für den Unternehmer wie für den Arbeiter, also für beide Teile, vorteilhafter ist und nicht mißbräuchlich zu sein braucht. Für den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei Einführung des Zeitlohnes — und für die Beteiligten deshalb, weil sie die Möglichkeit haben, wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger Mehranspannung der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen.
Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: »Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.